Halle. Normalerweise dürfen Bäume im Wald das ganze Jahr über gefällt werden. Diese Regel gilt nach Auskunft von Jan Focken aber nicht für das aktuell am Steinhausener Weg besetzte Waldstück. „Die Fällarbeiten im Zuge der Laibachverlegung sind vom Kreis bis Ende Februar befristet", erklärt der Pressesprecher des Kreises Gütersloh.
Sollten die Bäume also nicht vor dem 1. März fallen, dann wäre eine Fällung erst wieder im Herbst ab dem 1. Oktober möglich.
Grundsätzlich sieht die Regelung allerdings anders aus und kann im Einzelfall auch geändert werden. „Im Wald dürfen Bäume im Zuge der forstwirtschaftlichen Nutzung das ganze Jahr gefällt werden", sagt Johannes-Otto Lübke.
Sechs Monate ohne Entnahme nicht wirtschaftlich
Nach Angaben des für den Forstbezirk Halle zuständigen Mitarbeiters von „Wald und Holz NRW" macht es dabei keinen Unterschied, ob es sich um einen staatlichen Wald handelt, oder ob er sich im Besitz einer Privatperson beziehungsweise eines Unternehmens befindet. Als einen Grund nennt der Revierförster, dass es unwirtschaftlich sei, die teuren Forstmaschinen ein halbes Jahr ungenutzt zu lassen.
Grundsätzlich anders sieht es wiederum in der freien Landschaft sowie in urbanen Bereichen aus. Dort dürfen Bäume vom 1. März bis Ende September nicht gefällt werden. Darüber hinaus, so Lübke, könne es lokale Einschränkungen zum Beispiel durch Baumschutzsatzungen sowie behördliche Auflagen geben. Das gilt es im Einzelfall zu prüfen, bevor die Kettensäge oder der Harvester ihre Arbeit beginnen können.
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