Borgholzhausen/Bielefeld. „In diesem besonders traurigen Fall ging es vor allem um zwei Fragen: Haben Sie Frau P. erschlagen? Und in welcher psychischen Verfassung waren Sie damals?", wandte sich der Vorsitzende Richter Christoph Meiring in seiner Urteilsbegründung am Mittwoch an den Angeklagten. Die erste der beiden aufgeworfenen Fragen beantwortete das Gericht mit einem eindeutigen „Ja". Da Nicolae I. bei der Tat im Januar dieses Jahres aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung jedoch schuldunfähig war, ordnete das Bielefelder Landgericht statt einer Bestrafung nun dessen unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Nicolae I. wurde in der rumänischen Hauptstadt Bukarest geboren. Lange Zeit scheint sein Leben in seinem Heimatland – soweit der hiesigen Justiz bekannt – unauffällig verlaufen zu sein: Schule, abgeschlossene Ausbildung, eine Ehe, aus der zwei Kinder hervorgingen. Doch spätestens 2018, möglicherweise auch etwas früher, brach die Krankheit des heute 36 Jahre alten Manns durch.
Er verstieg sich in Wahnideen, „das System" wolle ihm seine Kinder wegnehmen, um ihn umzubringen. Seine eigene Ehefrau würde der Obrigkeit zuarbeiten – ein Vorwurf, den er später auch der von ihm getöteten Flory P. gegenüber erhob. Die Ehe scheiterte schließlich, kurzzeitig befand sich Nicolae I. in Rumänien aufgrund seiner Erkrankung auch in stationärer Behandlung.
Die Krankheit manifestierte sich schon in Rumänien
Schließlich lernte er über das Internet Flory P. (37) kennen und zog im Oktober 2019 zu ihr nach Borgholzhausen. Doch gab es bereits nach kurzer Zeit oftmals Streitigkeiten. Insbesondere die Kinder des Angeklagten waren für diesen ein absolutes Tabuthema, auf das er nicht angesprochen werden wollte.
Am späten Abend des 7. Januars gerieten P. und ihr Lebensgefährte abermals in einen lautstarken Streit. Die Frau verwies I. schließlich der Wohnung. Doch versöhnte sich das Paar offenbar noch am selben Abend wieder, Nicolae I. kehrte zurück.
Doch die Ruhe währte nicht lange. In der Wohnung gab es einen weiteren heftigen Streit. Es mag zugestanden werden, dass die deutlich alkoholisierte P. während des Disputs mutmaßlich kein Blatt vor den Mund nahm, sagte der Richter. Doch nun gab es für den Verurteilten nach Meinung des Gerichts kein Halten mehr – bedingt durch seine Erkrankung.
Strafrechtlich kann der Täter nicht zur Verantwortung gezogen werden
Mit massivster Gewalt schlug er mehrfach auf den Kopf der nunmehr am Boden liegenden Flory P. ein. Die Frau erlitt ein schweres Schädelhirntrauma sowie Brüche sämtlicher Gesichtsknochen. Nicolae I. verließ die Wohnung, Flory P. starb binnen kurzer Zeit an ihren schweren Verletzungen. Doch trotz der Vehemenz des Vorgehens und der dramatischen Folgen: Strafrechtlich ist Nicolae I. für diesen Totschlag – denn einen solchen stellte die Tat im rechtlichen Sinn dar – nicht zur Verantwortung zu ziehen.
Aufgrund seiner Erkrankung und der damit verbundenen Wahnvorstellungen war er zur Tatzeit nicht fähig, das Unrecht seines Vorgehens einzusehen, gestand ihm die Justiz nach den Aussagen des Gutachters zu. Doch dass I. unbehandelt eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, daran ließ das Gericht jedoch ebenfalls keinen Zweifel.
Nicolae I. fehlt jede Einsicht krank zu sein
„Wenn es noch eines Belegs bedurft hätte, dass Sie erkrankt sind, dann hat der heutige Tag ausgereicht, um zu sehen, in welch wirren Wahnideen Sie leben", stellte Richter Christoph Meiring in seiner Urteilsbegründung fest. Noch in seinem letzten Wort hatte I. zuvor seine Verschwörungstheorien geäußert. So geht er nach wie vor davon aus, dass Flory P. noch lebt.
Das Gericht ordnete die unbefristete Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Da es dem 36-Jährigen, so Meiring, bisher jedoch an jedweder Krankheitseinsicht und Behandlungsbereitschaft mangele, könne die Zeit in einer solchen Klinik für Nicolae I. sehr, sehr lang werden.
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