Halle-Künsebeck. Schwierige Beweislage: Ein 35-jähriger Mann soll im Drogenrausch am 6. Juli 2024 drei Garagentore in einem Siedlungsgebiet am Schäfer-Ring morgens um 10 Uhr aufgebrochen haben. Jetzt musste er sich dafür vor dem Haller Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf lautete schwerer Diebstahl und Diebstahl.
Damals entstand ein Schaden von über 5.000 Euro. Ein Rentner aus der Nachbarschaft sah nach dem Frühstück in den Garagenhof der Wohnanlage. Dabei fiel ihm auf, dass drei Tore in außergewöhnlicher Position standen. Aus einer Garage kroch ein schwarz gekleideter Mann.
Mit Unterstützung eines Nachbarn gingen die Hausbewohner zum Komplex und sprachen der Einbrecher an. „Der war in einer anderen Sphäre, verschwand, ohne aufzuschauen“, schilderte der Zeuge, der noch ein Foto machen konnte, bevor der Mann mit einem Fahrrad vom Hof fuhr.
Verteidiger Sascha Haring schlug dem Gericht vor, das Verfahren gegen seinen Mandanten nach §153 einzustellen. Das fand die Zustimmung der beteiligten Juristen. Die Kosten trägt die Staatskasse. Haring stellte fest, dass er im Drogenrausch unterwegs gewesen sei und sich an nichts erinnern könne. Seine Drogentherapie laufe, sei erfolgreich gewesen, der entstandene Schaden müsse zivilrechtlich geregelt werden.
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