Halle. Bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung in Halle am Neumarkt eskalierte im vergangenen Jahr die Situation. Die Beamten suchten auf Anweisung der Bielefelder Justiz nach einer Schusswaffe und einem Messer, mit denen der Hausbewohner in Bielefeld jemanden bedroht haben sollte.
Während des Einsatzes am frühen Abend des 22. Mai 2024 kam es zu der gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen einem 34-jährigen Kriminaloberkommissar und dem 44-jährigen Mann, wobei beide erheblich verletzt wurden. Der nun Angeklagte, der zum Zeitpunkt des Polizeieinsatzes unter Drogeneinfluss stand, wurde wegen Widerstands und Körperverletzung jetzt vor Gericht gestellt.
Er habe an einen Überfall geglaubt, als ein halbes Dutzend Polizisten in seine Wohnung stürmten, führte der Beschuldigte aus. Die Polizisten hatten sich unter dem Vorwand, Postboten zu sein, Zugang verschafft, was bei der Frau des Angeklagten Panik auslöste. Als die Beamten als Polizisten erkannt wurden und das Schlafzimmer stürmten, wehrte sich der Angeklagte heftig. Es gab Faustschläge und blutige Nasen auf beiden Seiten. Erst als weitere Kräfte eingriffen, konnte der Hausbewohner überwältigt werden.
Täuschten die Polizisten den Haller beim Stürmen der Wohnung?
„Man hatte das Gefühl, dass der 44-Jährige komplett gegen den Rechtsstaat war“, schloss der Kripobeamte seine Ausführungen. Zivilrechtlich wurde dem Beamten bereits 2.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Ein Messer wurde am Tatort gefunden, eine Schusswaffe jedoch nicht.
Im Gerichtssaal wurde erörtert, ob durch das Vorgehen der Polizei der Schein eines Überfalls entstehen konnte. Doch die Staatsanwältin sah in dem Einsatz trotz der Täuschung eine klare Polizeiaktion, da die Beamten sich als solche zu erkennen gaben und immer wieder „Polizei, Polizei“ gerufen hätten.
Seit seiner Jugend habe er zu Drogen Kontakt, räumte der Mann ein, konsumiere aber heute nur noch Ersatzstoffe. Die Staatsanwältin sah keine positive Bewährungsprognose und forderte eine einjährige Haftstrafe ohne Bewährung.
Das Gericht verurteilte nach der Anhörung den Mann zu einer achtmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung.
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