Halle. Bereits vor knapp einem Jahr informierte die Stadt Halle in einer Pressemitteilung über die neuen Regeln für Radfahrer und Fußgänger auf dem Künsebecker Weg. Dennoch sorgen die aufgemalten Radfahrer- und Fußgängerzeichen sowie die wechselnde Pflasterung offenbar vereinzelt noch für Verwirrung, wie nun die Nachfrage eines Lesers zeigte. Der wunderte sich, dass die Stadt auf dem Künsebecker Weg zwischen Alleestraße und Geschwister-Scholl-Straße offenbar Radfahrer auf die Nebenanlagen zwingt, obwohl in einer Tempo-30-Zone rein rechtlich durchgängig das Fahren auf der Fahrbahn vorgesehen sei.
Zur Vorgeschichte: Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh hatte Ende 2023 angeordnet, den gesamten Streckenabschnitt so zu beschildern, dass Radfahrer in dieser Tempo-30-Zone sowohl die Fahrbahn als auch die Nebenanlage nutzen dürfen. Für zahlreiche Radfahrer war es jahrelang gängige Praxis, den durch eine rote Pflasterung markierten kombinierten Fuß-und Radweg (Nebenanlage) zu nutzen. Und zwar entgegen der gültigen Regelung, innerhalb einer Tempo 30-Zone auf der Fahrbahn zu bleiben.
Verwirrend wurde die Lage aber dann, als Teile der Nebenanlagen mit grauen Steinen neu gepflastert wurden. „Wir haben zahlreiche Anfragen bekommen, ob die grau gepflasterte Nebenanlage nur noch ein reiner Gehweg sei, oder ob sie weiterhin mit dem Fahrrad befahren werden dürfe“, sagte Benjamin Dick von der Abteilung Bauverwaltung und Stadtentwicklung vor knapp einem Jahr.
Fahrradfahrer haben die freie Auswahl
Um die Situation zu klären, gab es einen Ortstermin mit Vertretern von Stadt, Polizei und Straßenverkehrsamt. Das Ergebnis: Fahrradfahrer können die Nebenanlagen weiterhin nutzen, sie können auf dem Künsebecker Weg aber auch auf der Fahrbahn fahren. Eine Benutzungspflicht für eine der Varianten besteht nicht.
Die Strecke ist daher mit insgesamt acht neuen Schildern und Markierungen versehen worden, um die Sache für alle Verkehrsteilnehmer klar erkennbar zu machen.