Wegen Nötigung am Blitzer Nico wird ein Drängler zur Kasse gebeten

01.10.2020 | 01.10.2020, 09:00

Halle. Der Beschuldigte soll am 5. September 2019 auf der Theenhausener Straße Richtung der Autobahnauffahrt gefahren sein. Dabei fuhr er auf den Pkw eines Handelsvertreters so dicht auf, dass dieser sich arg bedrängt fühlte. „Der hat kurz vor dem großen Blitzer eine Vollbremsung gemacht", beschwerte sich der Angeklagte.

Der Mann habe ein Handy am Ohr gehabt und habe den Blitzer offenbar zu spät gesehen. „Ich musste dann auch voll in die Bremse, um nicht aufzufahren", so der Beschuldigte. Vermutlich um ihn zu provozieren, soll der Vorausfahrende dann nur noch 20 bis 25 Stundenkilometer gefahren sein. „Auf der geschlängelten Autobahnauffahrt war schließlich 30", rechtfertigte sich der Zeuge. Das Duo fuhr schließlich auf die Autobahn, wo der Angeklagte den Handelsvertreter überholte. Der Zeuge gab an, dass er ziemlich viel in der Republik unterwegs sei und schon drei, vier Mal Autofahrer angezeigt habe, die sich vollkommen daneben benehmen.

Angeklagter musste schon mehrfach Ordnungsgelder zahlen

„Ich habe dann noch vor Ort die Polizei gerufen", sagte er. Der Beschuldigte regte sich auf und meinte, dass das ja wohl zu einfach wäre. „Da ruft man einfach die Polizei und erzählt irgendeine Geschichte und schon hat der andere ein Problem." Die Richterin stellte fest, dass das Fahreignungsregister des Beschuldigten eine andere Sprache spreche. Bereits mehrfach wurden ihm Ordnungsgelder wegen Verstoßes gegen die Abstandsregeln aufgebrummt. 2016 hielt er bei von 127 Stundenkilometern nur 19 Meter, 2019 bei 165 Stundenkilometern nur 36 Meter Abstand.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte keinen Zweifel, dass auch im vorliegenden Fall der Abstand zu gering gewesen sei. Eine Nötigung sehe sie allerdings nicht zwingend. Man einigte sich darauf, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 750 Euro einzustellen.