Abgelehnte Asylbewerber: Klage der Stadt Werther gegen das Land NRW scheitert endgültig

OVG Münster: Bürgermeisterin Weike will sich gegen die Zuweisung ausreisepflichtiger Flüchtlinge zur Wehr setzen. Das Verwaltungsrecht stoppt den Vorstoß. Inhaltlich wird ihre Beschwerde nicht geprüft

Symbolbild | © CC0 Pixabay

04.09.2019 | 04.09.2019, 05:20

Werther. Abgewiesen wurde die Klage der Stadt Werther vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Bürgermeisterin Marion Weike wollte es nicht hinnehmen, dass der Stadt von der Bezirksregierung Arnsberg Geflüchtete zugewiesen wurden, deren Ausreisepflicht bereits Bestand hatte. Sie scheiterte mit ihrer Klage gegen das Land NRW im April dieses Jahres erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht Minden und versuchte nun, den zweitinstanzlichen Weg vor das OVG zu gehen. Doch wie sie jetzt wissen ließ, wurde ihre Klage nicht zugelassen.

Unter anderem ging es in Weikes Beschwerdeführung um den Fall eines jungen Mannes, dessen Ausreisepflicht nach Belgien im Januar 2017 bereits gerichtlich festgestellt worden war. Im März 2017 wurde er der Stadt Werther zugewiesen. Letztlich sorgte dann die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh dafür, dass der Geflüchtete tatsächlich nach Belgien überstellt wurde. In einem zweiten Fall gab es ein vergleichbares Szenario. Für Marion Weike ein Grund, den Rechtsweg zu beschreiten.

"Die finanzielle Belastung für die Kommunen ist erheblich"

Schon die vorherige Landesregierung habe angekündigt, nur noch Flüchtlinge mit Bleibeperspektive an die Kommunen zu überstellen. Habe sich aber genau wie die jetzige Landesregierung nicht wirklich daran gehalten, moniert Werthers Bürgermeisterin. Die finanzielle Belastung für die Kommunen sei dadurch nicht unerheblich. Denn drei Monate nach Feststellung der Ausreisepflicht gebe es für die unterzubringenden Flüchtlinge keine Kostenerstattung mehr.

„Da sind uns Geflüchtete zugewiesen worden, für deren Versorgung es schon zum Zeitpunkt ihrer Ankunft in Werther kein Geld mehr gab", verdeutlicht Weike die Situation. Zudem werde der Kommune ein ausreisepflichtiger Flüchtling nicht auf die Quote angerechnet, die besagt, wie viele Asylbewerber eine Kommune aufnehmen muss.

Einfluss darauf, wann eine Ausreise stattfindet, hat die Kommune aber in der Regel nicht. Weike berichtete, dass zum Teil Geflüchtete zugewiesen worden seien, die laut Dublin-Abkommen bereits seit mehr als fünf Monaten ausreisepflichtig gewesen wären. „Innerhalb von drei Wochen bekommt auch die Ausländerbehörde eine Ausreise nicht über die Bühne. So läuft geltendes Recht ins Leere."

Zu einer inhaltlichen Prüfung der Beschwerde aus Werther war es in Münster nicht gekommen. Vielmehr erkannte das Gericht darauf, dass die Zuweisung des Geflüchteten ein Verwaltungsakt gegenüber dem Flüchtling sei, der dann gegebenenfalls dagegen Rechtsmittel einlegen könne. Nicht aber gegenüber der Kommune, die mithin dann auch nicht klagen könne. „Diese Auffassung teile ich nicht. Aber natürlich hat das OVG das letzte Wort", sagte Marion Weike. Sie wolle auf alle Fälle aber weiterhin Druck in dieser Angelegenheit machen, damit es zu einer grundsätzlichen Lösung käme, mit der eine Kommune leben könne.