
Halle. Manchmal bringen unfreiwillige Ereignisse wichtige Erkenntnisse. So wohl auch im Kreuzungsbereich Martin-Luther-Straße/Kättkenstraße, wo bereits seit dem vergangenen Sommer die Ampel ausgefallen ist. Das ist aber offenbar kaum jemandem aufgefallen, und es hat weder Beschwerden noch Unfälle aufgrund der nicht mehr funktionierenden Signalanlage vor der Haller Polizeiwache gegeben. Folglich stellt sich zurecht die Frage: Wird diese Ampel überhaupt noch benötigt?
Die Verwaltung sagt eindeutig Nein und gibt diese Meinung in Form eines Beschlussvorschlags den Mitgliedern des Bau- und Verkehrsausschusses mit auf dem Weg. Dieser soll am kommenden Dienstag, 11. März, um 17.15 Uhr in der Sitzung in der Mensa der Gesamtschule über die Zukunft der Ampel entscheiden.
Eine bedeutende Rolle dürfte dabei der Kostenvoranschlag der Detmolder Stührenberg GmbH spielen. Die lippischen Lichtsignal-Experten haben bei ihrer Untersuchung festgestellt, dass das Steuergerät der am 8. August vergangenen Jahres ausgefallenen Ampel nicht mehr zu reparieren ist. Ampelkenner wissen, was das bedeutet. Alle anderen können dies vielleicht mit einem Motorschaden am Auto vergleichen. Da geht erst einmal nichts mehr, und wenn es doch mal wieder laufen soll, wird es richtig teuer.
Pro Jahr wären weitere 4.500 Euro für die Ampel fällig
Im Falle der Ampel vor der Polizeiwache rechnet man mit rund 22.000 Euro an Reparaturkosten. Darin enthalten wären immerhin die Kosten für eine zeitgemäße Umstellung der Ampel auf moderne LED-Technik. Abgesehen von dieser einmaligen Summe geht man bei der Verwaltung von jährlichen Stromkosten in Höhe von 1.000 Euro sowie jährlichen Wartungskosten von fast 3.500 Euro aus.
Dass der Ausfall der Ampel die meisten Bürger kaltgelassen hat, zeigt die Tatsache, dass es bei der Stadt lediglich einen Anruf einer Bürgerin gab, in dem diese auf den Missstand hinwies. Und auch bei der Polizei, die direkten Blick auf die Anlage hat, tat sich wenig. Erst Monate nach dem Ausfall der Anlage hab es dort eine entsprechende Rückmeldung gegeben. Darüber hinaus gibt es keinerlei Beschwerden, die sich auf den Ausfall der Ampel beziehen.
Verkehrsstauungen seien, so argumentiert die Stadtverwaltung in der Ausschussvorlage, nicht aufgefallen. Scheinbar werde die Ampel von einem Großteil der Verkehrsteilnehmer gar nicht benötigt. Nach Abwägung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses schlägt die Verwaltung daher vor, die Anlage nicht zu reparieren und sie stattdessen vollständig abzubauen.
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Zebrastreifen hat keine Chance vor der Haller Polizeiwache
Das Straßenverkehrsamt hat dazu bereits am 21. Januar eine entsprechende Anordnung erlassen. Zugleich war seitens der Stadt Halle die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Kättkenstraße angeregt worden, um die Querung für die Fußgänger vom Parkplatz des Berufskollegs kommend über die Kättkenstraße zu verbessern.
Diese Idee wurde jedoch vom Straßenverkehrsamt umgehend abgewiesen, da sie unzulässig wäre. Die Begründung: Da der Fußgängerüberweg an einer abknickenden Vorfahrt liegt, entspricht die Errichtung nicht den Vorgaben. Bei Interesse nachzulesen in den 2001 vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr erlassenen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Auch eine Integration eines Zebrastreifens in die vorhandene Tempo-30-Zone der östlichen Kättkenstraße wird vom Straßenverkehrsamt nicht angeordnet.