Eigentümer klagt

Streit um Haller Villa: Zukunft entscheidet sich vor Gericht

Weil der Eigentümer den Denkmalschutz nicht akzeptiert und schon eine Baugenehmigung für Eigentumswohnungen hatte, verklagt er die Stadt Halle. Der Termin vor dem Verwaltungsgericht steht nun fest.

In der 1939 erbauten Villa am Laibachpark wohnte einst Dr. Gustav Diering, früherer Chefarzt des Haller Krankenhauses. Seit einigen Monaten streiten sich die Eigentümer und die Stadt Halle darum, ob das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden soll. | © Uwe Pollmeier

Uwe Pollmeier
29.12.2024 | 29.12.2024, 11:02

Halle. Vor dem Verwaltungsgericht Minden wird sich bald die Zukunft der Diering-Villa am Laibachpark entscheiden. Der im Landkreis Osnabrück lebende Eigentümer hatte diese Klage bereits im Vorfeld angekündigt. Durch den Beschluss des Stadtrats im Frühjahr war es ihm ermöglicht worden, diesen Schritt zu gehen.

Zuvor hatte es viel Wirbel um die 1939 erbaute Villa des früheren Chefarztes des Haller Krankenhauses, Dr. Gustav Diering, gegeben. Der Eigentümer hatte geplant, die Villa abzureißen, um auf dem Gelände ein Mehrfamilienhaus mit zehn hochwertigen Eigentumswohnungen mit einem Gesamtkaufvolumen von rund 3,7 Millionen Euro realisieren zu können.

Der Kreis Gütersloh hatte bereits eine Baugenehmigung erteilt, als plötzlich eine Mieterin einschritt. Sie wandte sich an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster, der daraufhin aktiv wurde und in einem Gutachten die Denkmalwürdigkeit der Villa feststellte.

Gegengutachten schätzt Wert der Haller Immobilie anders ein

Im Auftrag des Eigentümers erstellte der Hamburger Denkmalsexperte Dr. Geerd Dahms Ende 2023 ein Gegengutachten. Darin wird festgestellt, dass an dem noch relativ jungen Gebäude bereits zu viele Veränderungen stattgefunden hätten. Diese widersprächen einer Unterschutzstellung.

In der Klage, die am Mindener Verwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 9 K 1287/23 geführt wird, wendet sich der Eigentümer der Immobilie gegen eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung. Die Verhandlung beginnt am Montag, 13. Januar, ab 10 Uhr im Verwaltungsgericht, Königswall 8.

Das Gericht erwähnt im Vorfeld noch einmal die Gründe für den Denkmalschutz, den die Haller Ratsmitglieder am 20. März 2024 bei 25 Ja-Simmen, zwei Nein-Stimmen und acht Enthaltungen beschlossen hatten. An dem Objekt, so die Begründung des Denkmalschutzes, könne unter anderem das großbürgerliche Leben in Halle ab dem Ende der 1930er-Jahre abgelesen und wahrgenommen werden. Damit sei es zum einen bedeutend für die Ortsgeschichte der Stadt Halle, zum anderen auch bedeutend für die Architekturgeschichte, weil an dem Objekt der in der Zeit des Nationalsozialismus politisch gewollte traditionalistische Baustil abgelesen werden könne.

Dagegen wendet der Kläger unter anderem ein, dass bei der Feststellung der Denkmaleigenschaft die vielfältigen baulichen Veränderungen seit der Errichtung der Villa nicht berücksichtigt worden seien.

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