Halle. Die Telefonleitungen in vielen Rathäusern des Altkreises sind total überlastet. Der viele Schnee sorgt für viele Fragen der Bürgerinnen und Bürger. Die Stadt Halle hat die wichtigsten in einer Stellungnahme beantwortet.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen oder Anliegen habe?
Bei Extremwetterlagen rufen viele Menschen gleichzeitig an – mit der Folge, dass die Leitungen schnell überlastet sind. Der einfachste Weg zur Kontaktaufnahme ist daher das Online-Angebot „HalloHalle – der digitale Stadtmelder", den Sie unter www.hallewestfalen.de/hallohalle erreichen. Hier gibt es eine eigene Kategorie „Winterdienst". Ihre dort hinterlassenen Nachrichten werden von uns schnellstmöglich bearbeitet.
Muss ich den Gehweg vor meinem Grundstück räumen?
Ja. Die Streu- und Räumpflicht der Gehwege ist den Grundstückseigentümern übertragen worden. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Fußgängerüberwege und die gefährlichen Stellen auf den von den Grundstückseigentümern zu reinigenden Fahrbahnen zu bestreuen, wobei abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen sind.
Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist; ihre Verwendung ist nur erlaubt in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist, an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen, Rampen, Brücken, Gefäll- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.
Wo soll ich den Schnee lagern?
Bei geringem Schneefall gilt: Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist – auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.
Warum kommt der Räumdienst so spät oder gar nicht?
Je nach Wetterlage beginnt der städtische Streu- und Räumdienst um 4 Uhr. Der Räumdienst erfolgt nach einer festgelegten Priorität. Zuerst werden die verkehrswichtigen Straßen und Stellen geräumt. Bei anhaltendem Schneefall werden die verkehrswichtigen Stellen mehrmals befahren bevor nachrangigere Straßen befahren werden.
Warum schiebt der Räumdienst den Schnee der Straßenflächen auf Gehwege oder in Einfahrten?
Der Räumdienst erfolgt maschinell. Hierbei werden große Schneemengen bewegt. Damit die Schneemengen bewegt werden können, brauchen die Fahrzeuge eine gewisse Geschwindigkeit. Ein passgenaues Wegschieben des Schnees ist dadurch nicht möglich. Die Maschinen machen somit die grobe Vorarbeit, um eine große Verkehrsfläche frei zu räumen. Die kleinflächige Räumung muss anschließend per Hand oder Kleingeräten erfolgen.
Warum erfolgt bei mir kein Winterdienst, obwohl ich dafür bezahle?
Der Räumdienst erfolgt nach einer festgelegten Priorität. Zuerst werden die verkehrswichtigen Straßen und Stellen geräumt. Bei anhaltendem Schneefall werden die verkehrswichtigen Stellen mehrmals befahren bevor nachrangigere Straßen befahren werden. Von dem Räumen der wichtigsten Straßen profitieren alle, auch die Anwohner von Nebenstraßen. Die Maßnahmen erfolgen im Rahmen der zu Verfügung stehenden personellen und maschinellen Ausstattung.
Die Kosten des Winterdienstes werden als gemeinsame Gebühr mit der Straßenreinigung erhoben. Im Straßenverzeichnis B entfällt die Gebühr lediglich auf den Winterdienst. Die Gebühr beträgt 0,24 €/Straßenfrontmeter des Grundstückes pro Jahr. Das bedeutet beispielsweise bei einem Grundstück mit 20 Metern Straßenfront ein Kostenaufwand von 4,80 €/Jahr. Diese Gebühr steht augenscheinlich in einem deutlichen Missverhältnis zu dem geleisteten (und von den Bürgern erwarteten) Wintereinsatz bei starkem Schneefall.
Gibt es eine rechtliche Verpflichtung der Gemeinden zu einem generellen Winterdienst auf Straßen?
Nein. Die Straßenbaulastträger sind verpflichtet, verkehrswichtige und zugleich gefährliche Bereiche zu räumen und zu streuen. Als verkehrswichtig definieren die Gerichte zum Beispiel Straßen mit Bedeutung für die Region, Ortsdurchfahrten, Sammelstraßen mit 6,5 Metern Breite, Verbindungen zwischen zwei Kommunen. Nicht verkehrswichtig sind zum Beispiel Straßen mit 50 Kfz/h und reine Anliegerstraßen.
Die Stadt Halle (Westf.) leistet über die gesetzlich vorgegebenen Standards weitaus mehr. Dieses sind freiwillige Leistungen, die im Sinne der Bürger im Rahmen der wirtschaftlichen Leistbarkeit durchgeführt werden.
Kann der Schnee nicht weggefahren werden?
Dieses Vorgehen bedarf weiteren Personal- und Maschineneinsatz und ist dementsprechend teuer. Nur bei extremen Wetterverhältnissen wie lange und stark anhaltendem Schneefall wird Schnee aus der Stadt herausgefahren. Dieses war in den Wintern 2010 der Fall und erfolgt 2021 wieder.
Warum kommt die Müllabfuhr nicht pünktlich oder gar nicht?
Die Müllabfuhr ist auf ausreichend breite befahrbare Straßen mit ausreichenden Wendemöglichkeiten angewiesen. Die meisten Straßen sind durch den rechtzeitigen Winterdienst befahrbar. Kritisch werden die Verhältnisse durch kurz vorher eingetretenen starken Schneefall oder zum Beispiel durch Blitzeis. Darüber hinaus bereiten große Schneemengen, die im Straßenraum gelagert werden, Probleme. Die Durchfahrtsbreiten sind für die großen und schweren Fahrzeuge teilweise nicht mehr ausreichend. Zu berücksichtigen sind für die Fahrer unkontrollierbare Rutschbewegungen der schweren Fahrzeuge. Schäden an parkenden Fahrzeugen oder Grundstückseinfassungen sollen vermieden werden. Neben den beengten Verhältnissen durch den Schnee bereiten Einengungen durch falsch parkende Fahrzeuge, die die Mindestdurchfahrtsbreiten nicht mehr gewährleisten, Probleme.
Oft trennt das Müllfahrzeug vom Behälter ein hoher Schneewall am Straßenrand oder Bürgersteig. Besonders schwere Behälter lassen sich von den Mitarbeitern bei aller Mühe da oft nicht hindurch bewegen. Zum Teil müssen Tonnen stehen gelassen werden, die hinter Schneehaufen gestellt wurden oder zugeschoben sind.
Solche Aktionen sind jedoch sehr zeitintensiv, so dass der gesamte Abfuhrrhythmus darunter leidet. Bürger von relativ freien Straßen finden dann kein Verständnis, warum die Müllabfuhr nicht mehr rechtzeitig zu ihnen kommt. Schwierig sind insbesondere Straßenzüge mit Gefälle des Teutoburger Waldes.
Wo soll ich die Mülltonnen zur Leerung bereit stellen?
Oft trennt das Müllfahrzeug vom Behälter ein hoher Schneewall am Straßenrand oder Bürgersteig. Besonders schwere Behälter lassen sich von den Mitarbeitern bei aller Mühe da oft nicht hindurch bewegen. Befreien Sie den Weg vom Standplatz des Abfallbehälters bis zum Straßenrand rechtzeitig vor dem Abholtag von Eis und Schnee. Die Müllwerker können es nicht leisten, die Zuwegung vorher von Schnee und Eis zu befreien, die Behälter über Hindernisse zu heben oder die Container über längere Umwege zum Fahrzeug zu ziehen. Räumen Sie eine kleine Gasse für den Behälter frei, damit er vom Gehweg auf die Straße gezogen werden kann und so zügig und schnell entleert werden kann.