Meinung

Vorstoß der Landesregierung: Das Wählen ab 16 ist in NRW überfällig

Die CDU tut sich schwer mit dem Gedanken, dass auch 16- und 17-Jährige wählen dürfen. Gut, dass sich die Partei in NRW einen Ruck gibt, meint unser Autor.

Das geplante Absenken des Wahlalters auf 16 bei Landtagswahlen in NRW wird seit vielen Jahren gefordert. | © Sebastian Gollnow/dpa

Ingo Kalischek
01.10.2025 | 01.10.2025, 17:00

Dass NRW das Wahlalter auf 16 Jahre absenken will, ist richtig und überfällig. Die heutige junge Generation mag sich zwar anders über Politik informieren als Generationen vor ihr, doch weniger politisch ist sie nicht. Bewegungen wie „Fridays for Future“ zeigen das ebenso wie Studien.

Für ein Absenken des Wahlalters auf 16 Jahre spricht ein Punkt besonders: Junge Menschen können dieses wichtige Thema dann noch im Unterricht mit ihren Lehrern behandeln – und eine Wahl vor- und nachbearbeiten. Das erhöht die Chance, dass sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Es ist ein kluges Zeichen von Kompromissfähigkeit, dass die CDU in NRW diese Entwicklung nicht länger blockiert. In Düsseldorf ist es kein Geheimnis, dass die Grünen als Juniorpartner der CDU das Absenken des Wahlalters in Verhandlungen abgerungen haben.

Junge Menschen wählen flexibler

Die Christdemokraten tun sich seit jeher schwer mit dem Gedanken einer Wahl ab 16 – aus ganz persönlichen Gründen. Je älter die Wähler, desto häufiger wählen sie CDU. Jüngere Wähler hingegen sind nicht so festgefahren; sie geben auch gern mal anderen Parteien ihre Stimme – mal Grünen und FDP, zuletzt aber auch AfD und der Linken.

Entscheiden wird das Wählen ab 16 eine Wahl aber nicht. In Deutschland würden so rund 1,5 Millionen neue Wahlberechtigte dazukommen, das sind 2,5 Prozent der Wählerschaft. Diese Gruppe mag zwar klein sein, dennoch besteht die Hoffnung, dass die Parteien ihre Politik dann mehr nach den Interessen der jungen Leute ausrichten. Und dass die sich stärker mitgenommen fühlen.

Dafür wäre es aber wichtig, dass das Wählen ab 16 künftig in allen Bundesländern gilt – und auch für die Wahl des Bundestags. Beides ist bislang noch nicht der Fall. Das sollte sich ändern.