Debatte um Stufenplan: „Schnelltests sind für kleine Vereine nicht zu leisten“

Ab 22. März ist Kontaktsport draußen theoretisch erlaubt. Wenn der Inzidenzwert zwischen 50 und 100 liegt, muss aber ein negativer Corona-Test vorliegen. Das ist in der Praxis wohl nicht umsetzbar.

Antigen-Spucktest Schnelltest Corona | © Tasja Klusmeyer, HK

Uwe Kleinschmidt
16.03.2021 | 16.03.2021, 13:00

Altkreis Halle. Das Scharren mit den Stollen wird lauter, das Grummeln vernehmlicher. Mit dem Stufenplan der Bundesregierung und der Länderchefs zur Lockerung der Sportverbote wächst die Vorfreude, aber auch die Ungeduld der Amateurfußballer. Die lang ersehnte Perspektive ist zwar da, aber weder greifbar noch verbindlich. Das erfuhr auch Patrick Hartmann, der in seiner Funktion als Vorsitzender des Kreisfußball-Ausschusses jetzt an einer Videokonferenz des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) teilnahm.

Der Verband hatte die Kreisvorsitzenden zur „Ständigen Konferenz" geladen. Dabei wurden, darauf legt Hartmann Wert, keine Beschlüsse gefasst, sondern Sachverhalte diskutiert. Das von FLVW-Vizepräsident Manfred Schnieders für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs genannte Datum 1./2. Mai sei nur ein mögliches Datum – das allerfrüheste, falls es die Inzidenzen in NRW ab dem 5. April ein Mannschaftstraining mit Kontakt erlaubten. Relevant sei hierfür grundsätzlich die Inzidenz des Landes NRW. Allerdings könnten die jeweiligen Kommunen bei steigenden Werten die Plätze sperren – dann nutze der NRW-Fahrplan nichts.

Wie Hartmann weiter erklärte, sei die in höheren Spielkassen eingesetzte Möglichkeit des Schnelltests auf die Kreise heruntergebrochen keine relevante Maßnahme. „Das können kleine Vereine aus den unteren Klassen überhaupt nicht leisten, darüber bestand Konsens", berichtete Hartmann.

Vereine könnten dringend benötigte Einnahmen generieren

Bevor es losgeht mit dem Re-Start soll unbedingt ein ausreichendes Training ermöglicht werden. In einem Schreiben an die Vereine erklärte der Verband: „Vertreterinnen und Vertreter des FLVW und der 29 FLVW-Kreise sind sich einig, dass den Vereinen nach der langen Zwangspause eine angemessene Zeit zum Training unter Wettkampfbedingungen – sprich: mit der gesamten Mannschaft und mit Kontakt – gewährt werden muss. Rund vier Wochen sind hierfür der vorgesehene Zeitraum. Sollte es die pandemische Verfügungslage zulassen, können hier zu Vorbereitungszwecken Freundschaftsspiele ausgetragen werden."

Der FLVW lieferte darüber hinaus noch einmal Antworten auf weitere wichtige und häufig gestellte Fragen:

- Kann der FLVW die Saison nicht einfach abbrechen?

„Nein. Auch dem Verband fällt es aufgrund der unsicheren pandemischen Lage und dem unvorhersehbaren Infektionsgeschehen schwer, langfristig zu planen. Ein vorzeitiger Saisonabbruch ist aber nicht möglich. Die Organisation des Spielbetriebs ist satzungsgemäße Kernaufgabe des FLVW, weswegen der Verband – so weit es möglich ist – den Spielbetrieb für seine Mitgliedsvereine anbieten muss und wird."

- Ist ein Spielbetrieb sinnvoll, wenn absehbar ist, dass 50 Prozent der Spiele einer Staffel zur Wertung nicht mehr zu schaffen sind?

„Aufgrund der unterschiedlichen Staffelgrößen ist es auch im Mai in vielen Ligen noch möglich, in die Wertung zu kommen. Zum anderen können Vereine – sofern Zuschauer wieder zugelassen sind – Einnahmen durch die Spiele generieren, die dringend benötigt werden. Auch deshalb ist ein pauschaler Saisonabbruch nicht vorgesehen.

- Kann der Verband die Spielzeit verlängern, um die Saison in die Wertung zu bekommen?

„Nein, das Spieljahr 2020/21 endet am 30. Juni. Aus verschiedenen Gründen ist eine Saisonverlängerung nicht möglich: Zum einen starten bereits am 5. Juli in NRW die Sommerferien. Zum anderen haben die Vereine mit ihren Spielerinnen und Spielern Vereinbarungen oder Verträge geschlossen, die in der Regel bis zum 30. Juni gültig sind. In der Jugend ist außerdem der Altersklassenwechsel entscheidend, da nach dem Sommer nicht mehr dieselben Kinder und Jugendlichen in den Mannschaften spielen würden.

- Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW dürfen 20 Kinder zusammen draußen trainieren. Heißt das, dass auch Fußball spielen möglich ist?

„Wenn die Kommune den Sportplatz freigegeben hat, können bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel- und Bewegungsaktivitäten, zum Beispiel Fußballtraining, durchführen und dies auch ohne Abstand. Dabei kann die Gruppe durch maximal zwei Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden. Darüber hinaus dürfen Einzelsportler, zwei Personen (auch aus zwei unterschiedlichen Haushalten), beliebig viele Personen eines Hausstandes oder maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen aktuell ohne Abstand Sport treiben."