Landgericht Bielefeld

Bewährungsstrafe im Sterbehilfe-Prozess

Das Landgericht Bielefeld verkündet ein Urteil im Fall einer Sterbehilfe bei den eigenen Eltern. (Archivbild) | © Friso Gentsch/dpa

31.07.2025 | 31.07.2025, 15:01

Das Landgericht Bielefeld hat einen 60-Jährigen wegen Beihilfe zum Totschlag schuldig gesprochen. Der Mann aus Werther aus Ostwestfalen hat nach Überzeugung der Richter dabei geholfen, dass seine Eltern im Januar 2024 gemeinsam gestorben waren. Zwar hatte er am Ende keinen Gashahn umgedreht und Atemmasken aufgesetzt. Er hatte aber das Material besorgt, damit der Vater die letzten Schritte zum gemeinsamen Tod mit seiner schwer an Demenz erkranken Frau einleiten konnte. Das Strafmaß lautet auf 18 Monate Gefängnis auf Bewährung.

In und nach seiner Urteilsbegründung wählte der Vorsitzende Richter Christoph Meiring viele persönliche Worte und wünschte dem Angeklagten und den Angehörigen, dass sie mit diesem tragischen Fall psychisch klarkommen. Meiring ging auf die sich wandelnden Wertvorstellung in der Gesellschaft mit dem Umgang zum Ende des Lebens ein. Der Wunsch nach einem frei verantwortlichen Tod sei verständlich. Rechtliche und ethischen Fragen würden in diesem Fall miteinander konkurrieren. «Aktive lebensverkürzende Maßnahmen durch Dritte sind aber eindeutig verboten», sagte der Vorsitzende Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hatte Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Ob er Rechtsmittel einlegt, sei noch offen, sagte der Verteidiger nach dem Urteil.