Naturschutz

BUND reicht Klage gegen Regionalplan OWL ein

Naturschutzverbände sehen gravierende Planungsmängel im Vorhaben und befürchten einen Flächenfraß. Wie es jetzt weitergeht.

Wichtiges Biotop unter Druck: Die Bielefelder Johannisbachaue mit dem Viadukt und dem Obersee Hintergrund. | © Mike-Dennis Mller / www.mdm.photo

16.04.2025 | 16.04.2025, 12:35

Düsseldorf (mak). Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Klage gegen den Regionalplan OWL eingereicht. Wie der BUND jetzt mitteilt, sei die Klage fristgerecht beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster eingegangen.

Mit der Klage, die vom Landesverband NRW des Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Landesgemeinschaft Natur und Umwelt NRW (LNU), dem Lippischen Heimatbund (Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege) und dem „Aktionsbündnis: Schützt Menschen und Tiere im Detmolder Westen“ unterstützt wird, machen die Verbände geltend, dass der Regionalplan gegen zahlreiche Vorgaben des gültigen Landesentwicklungsplans (LEP) verstoße, denn er sei an Regelungen ausgerichtet, die schon im Ergebnis einer vorangegangen BUND-Klage im vergangenen Jahr für unwirksam erklärt worden waren.

Als Reaktion darauf hatten die Naturschutzverbände in einem Beteiligungsverfahren auf mehreren Hundert Seiten nach eigenen Angaben „fachlich fundierte Hinweise und Kritikpunkte“ zum Regionalplan OWL eingebracht. Im anschließenden Planverfahren hätten diese Aspekte den Naturschutzverbänden zufolge aber keine Berücksichtigung gefunden – darum jetzt die Klage.

Hinweise von vornherein ausgeschlossen

Außerdem beklagen die Verbände, dass ihre Vorschläge und Hinweise aufgrund der „Anwendung eines vom Regionalrat vorab beschlossenen und nicht sachgerechten ,Entscheidungskompasses’ von vornherein ausgefiltert wurden“. Darum legten sie parallel zur Klage auch noch eine Rüge von Mängeln vor und fordern, die Planung für den Regionalplan OWL in Zukunft rechtskonform zu gestalten.

„Dass der Regionalrat die Anregungen und Einwände der Naturschutzverbände weit überwiegend ohne Einzelfallprüfung verworfen hat, widerspricht dem gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren“, sagte Holger Sticht, der Landesvorsitzende des BUND NRW. Weil viele der BUND-Vorschläge abgelehnt wurden, sei Sticht zufolge keine „zukunftsfähige Vorsorgeplanung für den wirksamen Schutz der bedrohten Natur“ erkennbar. Denn „Die ausgewiesenen BSN-Flächen reichen bei Weitem nicht aus, um international vereinbarten Naturschutzzielen nahezukommen“.

Zu wenige Bereiche zum Schutz der Natur

Sogenannte „Bereiche zum Schutz der Natur“ (BSN-Flächen) sind laut den Naturschutzverbänden im Regionalplan zu wenige vorgesehen. Stattdessen gebe es einen ungebremsten „Flächenfraß“ durch neue Siedlungsflächen oder auch neue Flächen für Windräder.

So sind im Kreis Herford im Regionalplan OWL neue Siedlungsflächen vorgesehen, bei denen Konflikte mit dem Freiraum- und Naturschutz offensichtlich seien, bemängeln die Naturschutzverbände. Und auch das Beispiel der Pläne für das Bielefelder Johannisbachtal, der zum Freizeitsee werden sollte, macht den Verbänden zufolge deutlich, dass die Belange von Natur- und Gewässerschutz „unzureichend“ berücksichtigt wurden.

Eine aufschiebende Wirkung auf den Regionalplan OWL hat die Klage des BUND jedoch nicht. Weil sie jedoch fristgerecht eingereicht wurde, wahren die Naturschutzverbände ihre Rechtsmittel, um gegen einzelne Planungen im Regionalplan vorzugehen. Doch bis die Klage in Münster verhandelt wird, womit die Naturschutzverbände aufgrund von Erfahrungswerten frühestens in einem Jahr rechnen, bleibt der Regionalplan OWL rechtskräftig.