Wegen "Schwanzprämie": Kreis Gütersloh kassiert Strafanzeige
Die Tierschutzpartei hat eine Anzeige gegen den Kreis Gütersloh gestellt. Grund ist die Auslobung der sogenannten "Schwanzprämie" bei nachgewiesener Tötung von Bisamratten und Nutrias.
Kreis Gütersloh. Zehn Euro gibt's im Kreis Gütersloh pro Schwanz eines erlegten Bisams oder Nutria. Anfang August ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen Kreis, Kommunen, Landwirtschaft und Jägerschaft in Kraft getreten, die unter anderem diese Prämien vorsieht. Der Kreis versucht so Fänger und Jäger zu animieren, die Bestände der invasiven Arten einzudämmen. Denn laut Meinung von Experten stellen sie eine Bedrohung für die heimische Fauna und Flora dar.
Sie würden zum Beispiel erhebliche Fraßschäden in landwirtschaftlichen Kulturen verursachen. Außerdem berge die ausgeprägte Bau- und Unterhöhlungsaktivitäten der Tiere die Gefahr, dass sich Weidevieh auf den Grünflächen schwer verletzten, weil sie in den nicht mehr standsicheren Untergrund einbrechen.
Schwanz vorlegen - erst dann gibt's Geld
Um den Fang oder das Erlegen der Tiere nachzuweisen, müssen die Jäger den Schwanz des Tieres bei den Erfassungsstellen des Kreises abgeben - erst dann gibt's das Geld. Vielen Tierschützern gefällt das überhaupt nicht. Der Verein Achtung für Tiere stempelt die "Schwanzprämie" etwa als "barbarisches Gemetzel" ab. Das ganze Projekt sei blinder Aktionismus. Ein abgeschnittener Schwanz zeige nämlich nicht, wie das Tier gelitten habe. Wurde es erstickt? Oder totgeschlagen?
Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz geht sogar noch einen Schritt weiter, als bloß Kritik zu üben. Die Landesvorsitzenden Sandra und Martin Lück haben jetzt Strafanzeige gegen den Kreis Gütersloh gestellt. Moritz Kutkuhn, Sprecher der Bielefelder Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang der Anzeige auf Nachfrage.
Die Tierschutzpartei kritisiert: "Der Kreis hält es offenbar für rechtmäßig, die Population der Bisam und Nutria einzudämmen, wählt hierbei jedoch nicht den Weg von Sterilisationsprogrammen, sondern die Aufforderung zur Tötung", so Sandra Lück.
"Ein Massenmassaker an Wirbeltieren"
Die Aufforderung, Körperteile von erlegten Tieren vorzulegen sei nicht nur widerlich, unethisch und unmoralisch - sie verstoße auch gegen das Tierschutzgesetz. Lück: "Der Kreis Gütersloh provoziert mit seiner Aufforderung ein Massenmassaker an Wirbeltieren."
Der Kreis Gütersloh will die Anzeige auf Nachfrage nicht kommentieren, sondern verweist auf seine Pressemitteilung von Mitte Juli. Kreissprecher Jan Focken betont darüber hinaus nur nochmal: "Die Fänger und Jäger sind gehalten, Tierschutz-, Natur- und Artenschutz- sowie das Jagdrecht zu beachten. Dazu gebe es vom Kreis zwei Merkblätter, auf denen die Regeln genaustens erklärt seien.
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