Dreiste Betrugs-Masche: 200 Euro Strafe fürs Eisessen

Auch in Corona-Zeiten kaufen Kunden im Eiscafé Venezia ihre Lieblingssorten. Und auch wenn das Eisschlecken erst im Abstand von 50 Metern erlaubt ist, sind Ordnungsamtsmitarbeiter, die ein Bußgeld in bar verlangen, eindeutig Betrüger. Darauf weist Bürgermeisterin Marion Weike hin. | © Detlef Hans Serowy

29.04.2020 | 29.04.2020, 05:01

Werther. Ob es sich genau so zugetragen hat, kann auch Marion Weike nicht mit letzter Sicherheit sagen. Die bloße Möglichkeit aber, dass es so geschehen sein kann, veranlasst Werthers Bürgermeisterin dazu, vorsorglich zu warnen.

„Uns ist zugetragen worden, dass eine ältere Dame, die im Umkreis von 50 Metern am Eiscafé Venezia begonnen hat, ihr Eis zu essen, angesprochen worden ist. Männer gaben sich als Vertreter der Stadt aus, wiesen die Dame daraufhin, dass es laut Corona-Verordnung nicht erlaubt sei im Umkreis von 50 Metern um die Eisdiele ein Eis zu essen und verlangten ein Bußgeld für dieses Vergehen. 200 Euro soll die Frau daraufhin an die Täter ausgehändigt haben.

Verwarngeld wird niemals bar eingefordert

Marion Weike weist darauf hin, dass städtische Beamte niemals Bargeld für einen derartigen Verstoß verlangen würden. „Falls es bei einem Vergehen gegen die Corona-Auflagen über eine mündliche Verwarnung hinausgehen sollte, wird stets zunächst ein schriftliches Verfahren eingeleitet", erklärt sie. Die oder der Betroffene erhalte anschließend einen Anhörungsbogen, in dem die vorgeworfenen Sachverhalte erläutert werden. Erst danach werde möglicherweise ein Bußgeld fällig.

„Zwar sind die städtischen Vertreter nicht immer in einer Kleidung unterwegs, die sie auf den ersten Blick als Vertreter des Ordnungsamtes erkennbar machen, aber sie stellen sich stets vor und weisen sich aus", sagt Marion Weike. Betroffene sollten sich daher stets den Ausweis zeigen lassen.

Wer zudem verdächtige Beobachtungen macht und beispielsweise erkennt, dass Personen wegen des Verstoßes gegen die Corona-Auflagen von Passanten Bargeld verlangen, wird gebeten, die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen.