Urteil vorm Amtsgericht

Vor Gericht: Versmolder Stalker überwacht das Auto seiner Ehefrau

Insgesamt drei GPS-Tracker fanden sich am Auto der getrennt lebenden Frau. Der Staatsanwalt sieht keine Strafbarkeit der Handlung.

Mittels GPS-Tracker (Symbolbild) überwachte der Ehemann das Auto seiner Frau. | © Sonja Faulhaber

11.07.2025 | 11.07.2025, 16:51

Versmold. Zweimal hat ein 57-jähriger Ehemann seiner in Scheidung lebenden Frau GPS-Tracker unter ihr Auto geklebt. Jetzt muss er sich dafür vor Gericht wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz verantworten. Die leere Verpackung eines GPS-Trackers im damals noch gemeinsamen Haushalt machte die Frau stutzig. Sie ließ ihren Wagen in einer Werkstatt überprüfen und die Mechaniker fanden gleich zwei Geräte, später nach einer weiteren Untersuchung auch das Dritte.

Der Mann gab an, aus der gemeinsamen Wohnung seien, immer wenn er nicht da gewesen sei, Gegenstände entwendet worden. Deshalb habe er sich für die Überwachung entschieden und der Verdacht habe sich bestätigt. Die Frau schilderte, sie habe öfter das Gefühl gehabt, dass er immer in ihrer Nähe gewesen sei. Deshalb habe sie ihren Wagen untersuchen lassen. Sie räumte allerdings auch ein, in der Wohnung gewesen zu sein und dass das Mitnehmen von Gegenständen aus der gemeinsamen Wohnung immer ein Thema gewesen war.

Der Staatsanwalt stellte fest, dass dies nicht die richtige Art sei, miteinander umzugehen – allerdings nicht strafbar, wenn die Überwachung nicht die Schädigung des Kontrollierten zum Ziel habe. Die Richterin sah es genauso und sprach den Mann von den Vorwürfen frei, gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen zu haben.

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