Versmold/Halle. Am 4. Februar dieses Jahres kontrollierte das Veterinäramt Gütersloh den Versmolder Hof. Laut der Richterin am Amtsgericht gab es vorher schon Grund zur Beanstandung, denn gegen den Landwirt waren mehrere Ordnungsverfügungen erlassen worden.
Zwei Tage sind zu lang, findet die Staatsanwaltschaft
Bei der Kontrolle fiel dem Tierarzt des Veterinäramtes eine Kuh auf, die stark abgemagert war. Dem Angeklagten wurde aufgegeben, unverzüglich einen Tierarzt zu holen. Der Versmolder tat das aber erst am 6. Februar, also zwei Tage später. Zu lange, fand die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. „Der Gesetzgeber hat verankert, dass Tieren unnötige Leiden zu ersparen sind,“ sagte sie. Der Landwirt hätte daher den Tierarzt unverzüglich informieren müssen.
Die Kuh wurde am 7. Februar eingeschläfert und seziert. Dabei stellte sich heraus, dass sie eine eitrige Euterentzündung und eine Entzündung in der Lunge und am Brustfell hatte. Zudem war das Tier stark unterernährt.
"Dem hätte ich gern mal die Meinung gesagt"
Der Angeklagte stritt den Vorwurf nicht ab, schimpfte jedoch ausgiebig auf das Veterinäramt, das ihm eine Tierhaltung unterstelle, die nicht stimme. Er gab an, enttäuscht zu sein, dass der Tierarzt des Veterinäramts nicht zu der Verhandlung vor dem Amtsgericht erschienen war. „Dem hätte ich gerne mal die Meinung gesagt“, sagte der Versmolder.
Die Richterin erklärte, dass der Tierarzt nicht geladen worden war, weil die Daten feststünden. „Sie haben die Kuh noch zwei Tage leiden lassen, und das ist zu lange.“ Das Urteil lautete schließlich 2.100 Euro Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.