Steinhagen. Nach dem tragischen Tod eines Lkw-Fahrers, der am 9. Februar auf der A 33 in Steinhagen offenbar einen Herzinfarkt erlitten hatte, haben sich viele Leser die Frage gestellt, wie man sich grundsätzlich bei einem Notfall oder einem Unfall auf der Autobahn verhalten sollte. Das Haller Kreisblatt hat bei der Pressestelle des zuständigen Bielefelder Polizeipräsidiums nachgefragt.
„Generell gilt, dass jeder laut Strafgesetzbuch dazu verpflichtet ist, Erste Hilfe zu leisten, wenn es notwendig und zumutbar ist", erklärt Fabian Rickel. Der Regierungsbeschäftigte für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Polizeipräsidium Bielefeld erklärt zudem, dass bei einem Unfall im Einzelfall zu ermitteln sei, ob es zu einer unterlassenen Hilfeleistung durch andere Verkehrsteilnehmer gekommen ist: „Gibt es einen Anfangsverdacht und Ermittlungsansätze (Kennzeichen, Kfz- oder Personenbeschreibungen) so gilt es diese zu prüfen."
„Erst sichern, dann helfen – und Ruhe bewahren"
Am besagten 9. Februar bemerkte ein 27-jähriger Lkw-Fahrer gegen 18 Uhr einen Laster, der mit laufendem Motor auf dem Seitenstreifen der Autobahn im Schnee steckte. Er hupt ihn an. Nachdem der andere Fahrer nicht reagierte, lenkt er seinen Lkw auf den verschneiten Standstreifen.
Der Fahrer des im Schnee steckenden Lkw war über seinem Lenkrad zusammengebrochen. Der junge Man versuchte zunächst vergeblich, andere Pkw und Lkw anzuhalten, um den zusammengebrochenen Fahrer aus der Kabine zu ziehen. Erst der sechste Fahrer, der vorbeikam, hielt an. Gemeinsam holten sie den Mann aus dem Fahrerhaus. Als die Notfallsanitäter eintrafen, war es bereits zu spät: Es stellte sich heraus, dass der 33-Jährige während der Fahrt einen Herzinfarkt erlitten und den Sattelschlepper vermutlich in die Böschung gelenkt hatte, um Schlimmeres zu verhindern.
Eigenschutz nicht vergessen
Grundsätzlich gilt bei einem Unfall oder einem ähnlichen Ereignis nach Angaben der Polizei: „Erst sichern, dann helfen und Ruhe bewahren." An erster Stelle steht hier zunächst der Eigenschutz und die Absicherung der Unfallstelle.
Das eigene Auto sollte möglichst auf dem Seitenstreifen abgestellt, das Warnblinklicht eingeschaltet, die Warnweste angelegt und das Warndreieck in einer Entfernung von zirka 200 Metern aufgestellt werden. Ein guter Anhaltspunkt sind die Leitpfosten, die im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind.
Nach Möglichkeit sollte man hinter der Schutzplanke zurück zum Fahrzeug gehen – die Fahrbahn darf nicht betreten werden. Beim Notruf sollte beantwortet werden, wo und was geschehen ist, wie viele Personen betroffen sind und wenn möglich, welche Art von Erkrankungen oder Verletzungen vorliegen. Verletzte sollten nach Möglichkeit aus dem Gefahrenbereich gebracht und Erste Hilfe geleistet werden. Die Polizei weist allerdings darauf hin, dass es sich hierbei nur um Hinweise handele und man vor Ort situativ entscheiden müsse, was zu tun sei.