Vor Gericht

Haller Rennradfahrer nach Sturz schwer verletzt: War ein Hund schuld?

Die 35-jährige Hundehalterin sah sich dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gegenüber. Nach den Aussagen mehrerer Zeugen war für die Richterin am Amtsgericht Halle der Sachverhalt klar.

Ein Rennradfahrer (Symbolbild) überholte eine Gruppe Gassigänger und stürtzte in der Folge schwer. Vor Gericht stellte sich nun die Frage, wer für den Unfall verantwortlich war. | © Pixabay

03.12.2025 | 03.12.2025, 11:41

Halle. Mit einem außergewöhnlichen Verkehrsunfall musste sich das Amtsgericht Halle befassen. Ein Appenzeller Hund soll auf der Tiegstraße im Hörster Ortskern einen schweren Unfall verursacht haben, bei dem ein 61-jähriger Rennradfahrer stürzte und in der Folge eine lebensbedrohende Erkrankung erlitt, die eine intensivmedizinische Behandlung nach sich zog. Insgesamt ist er seit dem Unfall über ein Jahr mehr oder minder krank.

Die 35-jährige Hundehalterin war am Pfingstmontag zusammen mit zwei Nachbarinnen und weiteren Hunden unterwegs zu einem Spaziergang. Der Appenzeller war unstrittig nicht angeleint und soll vor der Gruppe, die auf dem schmalen Gehweg im Gänsemarsch ging, vorangegangen sein. Der Radfahrer aus Halle näherte sich nach eigenem Bekunden mit einer Geschwindigkeit von 25 bis 30 Stundenkilometern von hinten der Gruppe. Dabei will er einen Abstand von etwa einem Meter eingehalten haben. „Ich bin quasi an der Gruppe vorbei gestürzt“, stellte er fest. Der Hund ging wohl im Sichtschatten einer der Frauen. Aus Sicht des Radfahrers soll der Hund in Richtung Straßenmitte unterwegs gewesen sein, das bestritten alle Frauen. Unstrittig ist auch, dass das Fahrrad nicht mit einer Klingel ausgestattet ist. Strittig, dass der Hund auf die Straße gelaufen sei. Eine Berührung von Radfahrer und Hund gab es nicht.

Eine 37-jährige Zeugin aus dem Trio der Frauen berichtete, der Radfahrer sei mit hoher Geschwindigkeit an der Gruppe vorbeigefahren, dass sie sich erschrocken habe. Diesen Schreck habe sie mit einem „Huh“ kommentiert. Deshalb habe sich der Hund mit dem Kopf nach hinten umgedreht.

Gruppe wurde von Haller Rennradfahrer überrascht

Die Zeugin will den Luftzug des Rennradfahrers gespürt haben, er habe sehr nah und ohne zu klingeln die Gruppe passiert, obwohl auf der Straße kein Auto unterwegs war.Der Mann sei erst nach dem zweiten Bremsmanöver gestürzt. „Wir haben uns gefragt, warum hat er da überhaupt noch gebremst“, schloss sie ihre Aussage.Auch die dritte Zeugin schilderte den Vorfall ähnlich. Sie bestätigte, dass die Gruppe von dem Radfahrer überrascht worden sei. Man habe ihn erst wahrgenommen, als er die Gruppe passiert hatte und bremste. „Er ist viel zu nah und viel zu leise unterwegs gewesen“, berichtete die Zeugin.

Der Staatsanwalt stellte fest, dass die Hundehalterin der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung treffe, da der Hund im Sichtschatten gelaufen sei. Eine Mitschuld treffe aber auch den Rennradfahrer, der sich unangemessen der Gruppe genähert habe. Er forderte eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen a 30 Euro für die angeklagte junge Frau.Einen Freispruch forderte dagegen Rechtsanwalt Peter Wüller, der sagte: „Dies ist keine fahrlässige Körperverletzung. Höchstens eine Ordnungswidrigkeit.“

„Es ist ein Schicksal, dass der Rennradfahrer die Situation so eingeschätzt und sich dabei so schwer verletzte. Nach den Zeugenvernehmungen bin ich aber sicher, dass der Hund den Unfall nicht verursachte“, argumentierte die Richterin und sprach die Hundehalterin vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach dreistündiger Sitzung frei.

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