Halle. Mit einem Freispruch endete nun ein Verfahren gegen einen Mann aus Halle, der wegen der Verbreitung von Kinderpornografie vor Gericht stand. „Man muss wissen, wann man verloren hat", sagte die Richterin und musste einräumen, dass der Tatvorwurf nicht zu beweisen ist.
Es waren größere kinderpornografische Dateien, die der 50-jährige Mann zwischen Ende 2016 und Mitte 2017 von seinem Computer ins Internet hochgeladen und somit einem Kreis von rund 50 Pädophilen zur Verfügung gestellt haben soll.
Der Angeklagte bestritt den Vorgang im Prozessauftakt vor einigen Wochen und sagte vor Gericht, dass sein Nachbar einen Fernwartungsauftrag gehabt habe und hier das Leck wahrscheinlich zu suchen sei. Der Nachbar, der angeblich den Computer des Angeklagten betreute, ist jedoch in der Zwischenzeit verstorben, was die Klärung des Falls nahezu unmöglich machte.
Der Rechner, von dem die Dateien verschickt wurden, gehörte zudem nicht dem Angeklagten, sondern seiner damaligen Lebensgefährtin. Daher hatten auch mehrere Familienangehörige Zugriff auf das Gerät. Wechselweise wurden die Anschlusskosten von dem 50-Jährigen und seiner Lebensgefährtin bezahlt.
Angeklagter in ähnlicher Angelegenheit schon einmal freigesprochen
Die Frau des verstorbenen Nachbarn war die letzte Zeugin, die in einem Fortsetzungstermin aussagte. „Mein Mann war Programmierer und hat mehrere PC’s per Fernwartung betreut", sagte sie. Darunter auch den Computer des Angeklagten. Die Zeugin sagte, dass sie auf den Computer ihres Gatten keinen Zugriff hatte und daher auch nicht sagen könne, welche Fernwartungsprogramm er darauf gespeichert hatte und was er damit tat.
Der Angeklagte war zuvor in einer ähnlichen Angelegenheit schon einmal freigesprochen worden, damals waren ebenfalls von demselben PC kinderpornografische Bilder verschickt worden. Allerdings hatte der Angeklagte zu der Zeit noch keinen Zugang zu dem Gerät gehabt, da der Computer noch in einer Firma stand und sich über den Provider Verbindungen nicht nachweisen ließen.
Gericht entscheidet, dass nur ein Freispruch infrage kommt
Das Gericht in Halle sah seine Möglichkeiten der Beweisführung schließlich ausgeschöpft und kündigte an, dass nichts anderes als ein Freispruch infrage komme. Die Staatsanwaltschaft sah das genauso und so ging der Haller folgerichtig erneut ohne Konsequenzen aus dem Gerichtssaal.