Halle. Neun größere kinderpornografische Dateien soll ein 50-jähriger Mann aus Halle zwischen Ende 2016 und Mitte 2017 von seinem Computer ins Internet hochgeladen und somit einem Kreis von rund 50 Pädophilen zur Verfügung gestellt haben. Am Donnerstag musste er sich dafür vor dem Haller Amtsgericht verantworten.
Der Mann bestritt den Vorgang und sagte vor Gericht, dass sein Nachbar einen Fernwartungsauftrag gehabt habe und hier das Leck wahrscheinlich zu suchen sei. Der Nachbar, der angeblich den Computer des Angeklagten betreute, ist jedoch in der Zwischenzeit verstorben, was die Klärung des Falls nicht gerade leichter macht.
Mehrere Familienangehörige hatten Zugriff
Der Rechner, von dem die Dateien verschickt wurden, war nicht Eigentum des Angeklagten, sondern gehörte seiner damaligen Lebensgefährtin. Daher hatten auch mehrere Familienangehörige Zugriff zu dem Gerät. Wechselweise wurden die Anschlusskosten von dem 50-Jährigen und seiner Lebensgefährtin bezahlt.
Der Mann war in ähnlicher Angelegenheit schon einmal freigesprochen worden, damals waren ebenfalls von besagtem PC kinderpornografische Bilder verschickt worden. Allerdings hatte der Angeklagte zu der Zeit noch keinen Zugang zu dem Gerät gehabt, da er noch in einer Firma stand und über den Provider lassen sich Verbindungen nicht nachweisen. Ein Datenschutzexperte des Netzbetreibers BiTel sagte im Zeugenstand, dass man die Daten nur bei zeitnaher Abfrage drei Tage sichere. Zur Aufklärung sollen nun an zwei weiteren Verhandlungstagen noch zwei Zeugen geladen werden.