Betrunkener tritt seinen am Boden liegenden Freund

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08.05.2020 | 08.05.2020, 09:35

Borgholzhausen/Halle. Es war am Weihnachtsmarkt-Sonntag, als sich zwei Männer aus Borgholzhausen in der Wohnung des Angeklagten trafen, um Wodka zu trinken. Laut Aussage des Zeugen kam irgendwann gegen 16 Uhr seine Frau nach Hause. Man beschloss, auf den Weihnachtsmarkt zu gehen. „Dort gab es wieder Alkohol", erklärte der Zeuge.

Irgendwann wurde dabei nach einigen schlechten Scherzen ein ernster Streit. „Dann gab es ein Handgemenge", führte der Zeuge weiter aus. Seine Frau und ein weiterer Gast des Weihnachtsmarktes hätten versucht, die Streithähne zu trennen. Dadurch sei er zu Boden gestürzt und mit dem Kopf aufgeschlagen. Der Angeklagte habe ihn dann am Boden liegend getreten. Der Beschuldigte sagte, dass er in Notwehr gehandelt habe.

„Alles, was ich getan habe, war Selbstverteidigung"

Die Schlägerei habe in Höhe der Tankstelle stattgefunden, wo man Bier kaufen wollte. Der Zeuge sei auf ihn losgegangen. In seiner Rage habe der Geschädigte zunächst seine Frau und dann einen Passanten zu Boden geworfen und habe sich dann ihn vornehmen wollen. Daraufhin habe er zugeschlagen und später auch getreten. „Alles, was ich getan habe, war Selbstverteidigung", so der 36-jährige Angeklagte. Der Beschuldigte bezifferte die Tritte auf zwei, der Geschädigte erwiderte, dass es deutlich mehr Tritte gewesen seien, die er abbekommen habe. Wie viele Tritte es genau waren, daran könne er sich aber nicht erinnern. Er und auch der Angeklagte seien sehr betrunken gewesen. Jedenfalls habe er mit einer Schädelprellung im Krankenhaus bleiben müssen, habe eine Nacht sogar auf der Intensivstation verbracht.

Beide Männer zeigten im Gericht Reue. Der Geschädigte sagte, dass das Ganze vor Gericht lande, habe er nicht gewollt. Er hoffe, dass die beiden nach dem Gerichtsverfahren wieder Freunde sein können. Auch der Angeklagte bedauerte offen, was passiert war und entschuldigte sich in aller Form.

Der Staatsanwalt sagte, aufgrund der heutigen Situation sähe er durchaus Raum für eine Einstellung des Verfahrens. „Auch wenn es nicht in Ordnung ist, auf am Boden liegende Menschen einzutreten", fügte er hinzu. Das Gericht griff den Vorschlag auf und stellte das Verfahren gegen eine Zahlung von 1.500 Euro an den Verein Ärzte ohne Grenzen vorläufig ein. Wenn das Geld bei der Hilfsorganisation eingegangen ist, wird die Akte endgültig zugeklappt.