Großes Osterfeuer in Pium fällt aus

Die vorbereitenden Bodenarbeiten für den neuen Bauhof an der Sundernstraße sollen überraschend schnell beginnen – auf jeden Fall noch vor Ostern. Damit sieht der Löschzug Stadt der Freiwilligen Feuerwehr keine Chance mehr auf ein großes Osterfeuer

Bei Einbruch der Dämmerung: So wie bei vielen Feuern in der Umgebung war das auch in Borgholzhausen der Zeitpunkt, zu dem es entzündet wurde. In diesem Jahr lädt die Feuerwehr aber nicht mehr zum großen Osterfeuer ein. | © Alexander Heim

Andreas Großpietsch
08.03.2019 | 08.03.2019, 15:00

Borgholzhausen. „Es ist ja nicht nur das Feuer am Ostersonntag", sagt Jens Eickmeyer, der Löschzugführer des Löschzugs Stadt. Drei Wochenendeinsätze brauche man alleine schon, um den Platz für ein großes öffentliches Osterfeuer entsprechend vorzubereiten. Der Samstag vor Ostern würde noch zusätzlich benötigt. Und wenn man dann noch die komplette Infrastruktur anmieten und aufbauen müsse, dann bleibe am Ende einer solchen Veranstaltung nichts mehr übrig.

Das war bislang alles viel einfacher. Die große freie Fläche des Bauhofs an der Sundernstraße, wo die Holzhackschnitzel und ein paar Gerätschaften lagern, war der perfekte Platz für das große Osterfeuer. Vor allem, wenn die Feuerwehr der Veranstalter ist und ihr Feuerwehrgerätehaus gleich nebenan liegt. Einen Toilettenwagen zu mieten ist wesentlich aufwendiger, als die Toiletten im Gerätehaus an einem Abend für Besucher zu öffnen.

Man sei auch überrascht worden von der frühen Inanspruchnahme des Grundstücks. Für das letzte traditionelle Osterfeuer hatte man ganz fest noch einmal auf den Platz an der Sundernstraße gesetzt, meinten sowohl Eickmeyer als auch Ordnungsamtsleiter Manfred Warias. Doch der trügerische Boden an der Sundernstraße, der für eine unerwartete Erhöhung der Baukosten für den neuen Bauhof sorgt, macht auch einen zeitigen Beginn der Erdarbeiten nötig, um das Gebäude in angemessener Zeit zu errichten.

Jährlich werden 60 Osterfeuer in Pium angemeldet

Ganz dunkel wird die Nacht vom 21. auf den 22. April auch in Borgholzhausen sicher nicht. Denn „wir haben jährlich so um die 60 angemeldete Osterfeuer", sagt Manfred Warias. Früher seien es allerdings 140 gewesen und die Regeln für die Durchführung wurden durchaus auch in der Absicht verschärft, die Zahl der Feuer zu reduzieren, um die Umweltbelastung durch Rauch und Ruß zu mindern.

Diese Auflagen werden es nicht einfacher machen, einen anderen Veranstalter für ein öffentliches Osterfeuer zu finden, der in die Bresche springt. „Wir wären bestimmt nicht böse, wenn sich ein anderer Verein finden würde", ist sich Jens Eickmeyer mit Wehrführer Udo Huchtmann einig. Die Absage für 2019 muss auch nicht bedeuten, dass die Feuerwehr nie mehr zum Osterfeuer einlädt.

Schon für dieses Jahr wird an einer allerdings betont kleinen und nicht für Besucherströme ausgelegten Veranstaltung gearbeitet. „Noch ist aber nichts beschlossen", sagt der Löschzugführer.

Spätestens in den ersten Apriltagen muss die Entscheidung aber gefallen sein, denn Freitag, der 5. April, ist der letzte Anmeldetermin. Für die korrekte Durchführung sind etliche Regeln zu beachten, wie der Infokasten rechts zeigt. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass sie die Einhaltung dieser Regeln kontrolliert. „Bei Verstößen droht ein Bußgeldverfahren", erläutert Manfred Warias.

Ein Problem ist die Absage auch für Gartenbesitzer, die auf vorösterliche Abgabezeit für Brennmaterial gebaut hatten. Wer seinen Baum- und Strauchschnitt nicht auf dem Feuer eines Bekannten oder Nachbarn unterbringen kann, wird das Material wohl zum Entsorgungspunkt bringen müssen. Kein Trost: Für die Vertreibung des Winters, dem das Feuer ja traditionell dient, sorgt jetzt der Klimawandel.

Info
Was es zu beachten gilt

- 100 Meter Abstand zu Wohnhäusern sowie 50 Meter zu Straßen und Gehölzen sind einzuhalten. Deshalb sind Osterfeuer in Siedlungen grundsätzlich nicht erlaubt.
- Verbrannt werden darf nur unbehandeltes Holz aus dem Schnitt von Bäumen, Sträuchern oder Hecken. Das Verbrennen von Gartenabfällen, lackiertem oder behandeltem Holz ist verboten.
- Zwei volljährige Aufsichtspersonen müssen sich jederzeit in der Nähe des Feuers aufhalten. Ihren Platz dürfen sie erst verlassen, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind.
- Der Haufen mit dem Brennmaterial muss in der Woche vor dem Anzünden noch einmal komplett umgeschichtet werden, um Tiere daraus zu vertreiben.