Urteil des BGH

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BGH kippt Klauseln für Minuszins – Kunden können jetzt Geld zurückfordern

Banken und Sparkassen haben zu Unrecht „Strafzinsen“ für Guthaben auf Girokonten kassiert. Viele Kunden können jetzt Geld zurückfordern. Wie das klappen kann.

Für Guthaben auf Girokonten sind Negativzinsen laut BGH grundsätzlich zulässig. Die verwendeten Klauseln seien aber „intransparent und aus diesem Grund unwirksam“. | © Fabian Sommer/dpa

Stefan Winter
05.02.2025 | 05.02.2025, 16:05

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