
Bielefeld. Kaminofenbesitzer aufgepasst – bis zum 31. Dezember 2024 müssen bestimmte Kaminofen-Typen nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Bei Missachtung drohen hohe Geldstrafen. Experten erklären, was Eigentümer jetzt wissen sollten.
Welche Kaminöfen sind betroffen?
Die „Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes“ regelt unter anderem, welche Grenzwerte Kaminöfen einhalten müssen. Hierin wird auch geregelt, welche Kaminöfen nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen. Bereits zum Jahresende 2014 mussten Kaminöfen, von 1974 oder früher nachgerüstet oder stillgelegt werden. Zum Jahr 2018 waren dann die Kaminöfen aus dem Zeitraum von 1975 bis 1984 betroffen und zum Jahresende 2020 dann alle Kaminöfen bis 1994.
Zum 31. Dezember 2024 endet nun die letzte Übergangsfrist. Alle Kaminöfen, die zwischen 1995 und dem 21. März 2010 gebaut wurden, müssen entweder nachgerüstet sein oder stillgelegt werden. Entscheidend ist hierbei das Datum auf dem Typschild des jeweiligen Kaminofens. Neuere Anlagen sind nicht betroffen.
Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik bietet auf seiner Internetseite eine Datenbank an, in der viele Kaminöfen gelistet sind und schnell nachgeschaut werden kann, ob ein bestimmter Typ betroffen ist. Da die Regelung schon seit 14 Jahren bekannt ist, seien aber nicht mehr viele Öfen betroffen, sagt der Bielefelder Bezirksschornsteinfeger Frank Laker. „Oft besteht gar kein Handlungsbedarf“, erklärt er.
Ausgenommen von der Regelung sind offene Kamine, Badeöfen, historische Öfen (gebaut vor 1950) sowie wärmespeichernde Kachelöfen und Öfen, die die alleinigen Wärmequellen einer Wohnung sind.
Welche Grenzwerte gelten?
Ab dem 1. Januar 2025 muss für die Öfen nachgewiesen werden, dass weniger als 0,15 Gramm Staub und vier Gramm Kohlenstoffmonoxid pro Kubikmeter Abgasluft enthalten ist.
Kann jeder Kaminofen nachgerüstet werden?
Grundsätzlich ja, aber nicht immer ergibt es Sinn. „Wenn der Ofen im freien Raum steht, kann ein Abscheider in das Verbindungsstück zwischen Ofen und Schornstein eingebaut werden“, erklärt Fynn Krämer, Schornsteinfeger aus Hille und Altgeselle des Gesellenausschusses der Schornsteinfegerinnung OWL. Der Abscheider ist eine Art Luftfilter, mit dessen Hilfe die Grenzwerte eingehalten werden könnten.
Aber auch der hilft nicht immer, wie Frank Laker erklärt. Der Filter müsse sowohl die Staub- als auch die Kohlenmonoxidemissionen einhalten. „An Zweiterem scheitert es dann meist“, sagt er. Bei Kaminöfen, die in der Wand verbaut sind, ist es zwar auch machbar, aber schwieriger. Der Abscheider müsse dann direkt im Schornstein verbaut werden.
Was kostet das Nachrüsten eines Kaminofens?
Auch hier kommt es stark auf den Ofen an. Ein Abscheider koste in der Anschaffung 300 bis 500 Euro, sagt Krämer, Laker spricht sogar von 500 bis 1.000 Euro. Damit ist es aber nicht erledigt. Dieser muss angebaut und regelmäßig ausgetauscht werden. Jeder Abscheider habe nur eine begrenzte Anzahl von Betriebsstunden. „Alle zwei bis drei Jahre sollte der ausgetauscht werden“, sagt Krämer.
Statt des Nachrüstens empfehlen viele Schornsteinfeger den Austausch des Ofens. Das habe mehrere Vorteile. Die laufenden Kosten für den Abscheider fallen weg. Außerdem verbrauche ein neuer Ofen auch weniger Brennholz, was ein weiterer Kostenfaktor ist. „Einen einfachen Ofen kann man am besten austauschen“, erklärt Krämer. Aber in jedem Fall sind die Gegebenheiten vor Ort zu beachten.
„Viele Betreiber sind froh, wenn sie dann die Erfahrung mit dem neuen Ofen machen“, erklärt Frank Laker. Öfen, die betroffen sind, seien im kommenden Jahr mindestens 15 Jahre alt. Da wäre eine Neuanschaffung ohnehin ratsam.
Wie viele Kaminöfen sind betroffen?
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks hat 2023 deutschlandweit 11,7 Millionen Kamine und Kaminöfen gezählt, sogenannte „Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe“. 38 Prozent fallen in die Zeit zwischen 1995 und 2010. Da aber nicht alle Kamine und Kaminöfen aus der Zeit betroffen sind, liegt die Zahl der Anlagen, die nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen, bei rund 1,9 Millionen.
Was droht bei Missachtung?
Alle Kaminöfen, die die Grenzwerte einhalten, dürfen zeitlich unbegrenzt weiterbetrieben werden. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder. Das Bundesimmissionsschutzgesetz sieht Strafen von bis zu 50.000 Euro vor.