Wenn im nächsten Schuljahr der Rechtsanspruch auf Ganztag startet, wird das den Alltag vieler Menschen verändern – und wahrscheinlich verbessern. Eltern erhalten dann das Recht, dass ihre Kinder zu Grundschulzeiten nachmittags betreut werden. Das könnte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und die Chancengleichheit erhöhen. Das ist gut. Doch im Detail gibt es in NRW aktuell hohe Hürden.
Der sogenannte Rechtsanspruch bedeutet: Eltern können die Betreuung im Zweifel einklagen. Die Städte und Gemeinden müssen also unter Hochdruck Personal und Räume bereitstellen. Beides ist ebenso knapp wie das Geld.
Die chronisch klammen NRW-Kommunen sind beim OGS-Ausbau händeringend auf Mittel des Landes und Bundes angewiesen. Davon müssen sie Räume mieten, sanieren oder bauen.
Das bisherige Geld reicht nicht aus
Zwar stellt das Land dafür die große Summe von fast einer Milliarde Euro bereit. Doch neue Zahlen zeigen, dass der Bedarf um ein Vielfaches größer ist. Wenn auf einen kleinen Fördertopf für den OGS-Ausbau in Höhe von 28 Millionen Euro landesweit Anträge von fast 650 Millionen Euro eingehen, lässt sich getrost feststellen: Das bisherige Geld reicht nicht aus. Der Bedarf scheint nur zu vier Prozent gedeckt zu sein.
Auch in OWL wird die Schieflage deutlich: Auf Restmittel von drei Millionen Euro gingen Anträge von 153 Millionen Euro ein.
An dieser Stelle zeigt sich mustergültig ein strukturelles Problem der Politik: Höhere Ebenen (Bund oder Land) beschließen bei nicht geklärten Zuständigkeiten eine grundlegende Veränderung (OGS-Anspruch), die die untere Ebene (Kommune) mühsam umsetzen muss – und am Ende womöglich noch auf Kosten sitzen bleibt. Und den Ärger vor Ort abbekommt.