Sicherungsverfahren

Messerangriff im Hauptbahnhof - Täterin wohl psychisch krank

Die Verteidigerin steht zunächst ohne ihre Mandantin im Gerichtsaal. Die wahrscheinlich psychisch kranke Beschuldigte wird erst hereingeführt, nachdem die Fotografen gegangen sind. | © Daniel Bockwoldt/dpa

18.11.2025 | 18.11.2025, 15:58

Fast genau sechs Monate nach dem Messerangriff mit zahlreichen Verletzten am Hamburger Hauptbahnhof wird die mutmaßliche Täterin in Handschellen in einen Gerichtssaal geführt. Die 39-Jährige nimmt zu Beginn des Prozesses vor einer Großen Strafkammer am Landgericht neben einer Betreuerin und einem Justizbeamten Platz. Sie trägt einen grauen Kapuzenpulli und eine dunkle Jacke, ihre dunklen, glatten Haare hat sie zu einem Knoten zusammengebunden. Die zierliche Frau wirkt blass und sehr angespannt.

Am vergangenen 23. Mai, einem Freitag, soll die Deutsche auf einem Bahnsteig voller Menschen wahllos auf Reisende eingestochen haben, die dort gegen 18.00 Uhr auf ihren Zug warteten. Während sechs Personen den Stichen ausweichen konnten, erlitten 15 Menschen zum Teil erhebliche Schnitt- oder Stichverletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten versuchten Totschlag in 21 Fällen vor, davon in 15 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Paranoide Schizophrenie vermutet

Fast sechs Monate nach der Tat beginnt am Landgericht Hamburg ein Prozess gegen die mutmaßliche Messerstecherin. (Archivbild) - © Christian Charisius/dpa
Fast sechs Monate nach der Tat beginnt am Landgericht Hamburg ein Prozess gegen die mutmaßliche Messerstecherin. (Archivbild) (© Christian Charisius/dpa)

Die Behörde geht davon aus, dass die Frau wegen einer psychischen Erkrankung bei der Tat schuldunfähig war. Sie leide an einer mit Realitätsverkennung einhergehenden paranoiden Schizophrenie und höre Stimmen, hieß es. In dem sogenannten Sicherungsverfahren geht es darum, ob die Beschuldigte aufgrund ihrer Krankheit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und auf Dauer in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Nach der Tat wurde sie dort nur vorläufig eingewiesen.

Nach Verlesung der Antragsschrift stellt Verteidigerin Katharina Gieseking einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, dem die Große Strafkammer folgte. Zuschauer sollen erst zur Verkündung des Urteils wieder zugelassen sein.

Die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas kündigt an, dass möglicherweise in Abwesenheit der Beschuldigten verhandelt werde. Der 39-Jährigen gehe es nach wie vor sehr schlecht, es gebe Anhaltspunkte, dass sich ihr Zustand durch die Gerichtsverhandlung weiter verschlechtern könne.

Angriff auf Vater und spielendes Kind

Im Prozess geht es noch um zwei weitere Taten. Am 5. Januar 2025 soll die 39-Jährige in Großhansdorf (Kreis Stormarn) nordöstlich von Hamburg versucht haben, ihren damals 69 Jahre alten Vater mit einer Schere zu töten. Die Tat ereignete sich an jenem Sonntag in einem Ferienhaus der Eltern.

Die Beschuldigte habe gegen 14.00 Uhr mit ihren Eltern und Cousinen am Esstisch gesessen. Plötzlich sei sie aufgesprungen und habe Türen geknallt, heißt es in der Antragsschrift. Der Vater folgte ihr in die Küche. Weil die Tochter kein Messer fand, griff sie sich eine Schere. «Sinngemäß sagte die Beschuldigte, dass nun gemordet werde», trug die Staatsanwältin vor. Dem Vater gelang es, die 39-Jährige zu Boden zu bringen. Bevor die Mutter ihr die Schere abnehmen konnte, verletzte sie ihn jedoch dreimal am Oberarm und der Schulter. Auch in diesem Fall geht es um versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.

Am 26. Februar soll die Beschuldigte erneut gewalttätig geworden sein, und zwar gegenüber einem Kind auf einem Spielplatz im Hamburger Flughafen. Sie habe das Mädchen, nach Angaben des Hamburger Senats sechs Jahre alt, unvermittelt an der Schulter gepackt, geschüttelt und mit der flachen Hand auf den Oberarm geschlagen. Die Staatsanwaltschaft wertet das als Körperverletzung.

Nebenkläger traumatisiert

Sechs geschädigte Personen, darunter der Vater der Beschuldigten, sind im Prozess als Nebenkläger vertreten. Der Vertreter eines etwa 40 Jahre alten Nebenklägers erklärt nach der Verhandlung, die Tochter seines Mandanten habe den Angriff auf den Vater miterlebt und das Blut gesehen. «Sie ist stärker traumatisiert als der Vater», sagt Anwalt Frank Giesler. Es sei ein Familientrauma.

Früheren Angaben zufolge wurden drei Frauen im Alter von 24, 52 und 85 Jahren und ein 24 Jahre alter Mann lebensgefährlich verletzt. Eine Frau musste nach Angaben der Staatsanwaltschaft notoperiert und in ein künstliches Koma versetzt werden.

Die Verteidigerin begründet ihren Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit mit dem Schutz der Menschenwürde, der Gesundheit und dem Persönlichkeitsschutz ihrer Mandantin. Es bestehe die Gefahr der Stigmatisierung und psychischen Destabilisierung durch die Öffentlichkeit, sagt Gieseking.

Zeugen stoppten Messerstecherin

Die eigentliche Tat auf dem Bahnsteig dauerte nach Angaben des Hamburger Senats nur 24 Sekunden. Wenige Minuten zuvor hatte sie sich demnach ein Gemüsemesser mit einer 8,5 Zentimeter langen Klinge in einem Drogeriemarkt im Hauptbahnhof gestohlen. Zwei Zeugen wurden auf die mutmaßliche Messerstecherin aufmerksam und stoppten sie auf dem Bahnsteig. Einer der Männer brachte sie den Angaben zufolge zu Fall und trat ihr das Messer aus der Hand. Gemeinsam hielten sie die Frau bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Die Verteidigerin räumt ein, dass die Tat ein großes öffentliches Interesse geweckt habe. Das Sicherheitsgefühl der Öffentlichkeit sei erschüttert worden. Das eigentliche Problem sei aber die medizinische Versorgung. Ihre Mandantin sei als Patientin mehrfach abgewiesen worden. Das sollte Kern der Medienberichterstattung sein.

«Drehtürpatientin»

Vertreter des Hamburger Senats hatten im Innenausschuss der Bürgerschaft von einer «Drehtürpatientin» gesprochen. In den vergangenen 20 Jahren sei sie immer wieder für Tage oder Wochen in Einrichtungen zur psychiatrischen Behandlung gewesen, hieß es.

Erst am Tag vor dem Messerangriff im Hamburger Hauptbahnhof war die 39-Jährige aus einer Psychiatrie im Landkreis Cuxhaven entlassen worden. Nach Auskunft der Klinik gab es zu jenem Zeitpunkt keinen medizinischen Befund, der eine weitere Unterbringung gerechtfertigt hätte.

Die Große Strafkammer hat sechs weitere Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte am 27. Januar verkündet werden.