Der Bundesgerichtshof (BGH) muss klären, ob Sekretariatsdienste in Anspielung auf «Miss Moneypenny» aus der «James Bond»-Filmreihe beworben werden dürfen. «Ein interessanter, aber nicht ganz einfacher Fall», sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in Karlsruhe.
Es geht im Grunde um die Frage, ob die Figur jenseits der Filme so bekannt ist, dass ihr Name geschützt werden kann. «Miss Moneypenny» ist in der Reihe um «Agent 007» die Sekretärin von Bonds Chef M. Der erste Zivilsenat am BGH will seine Entscheidung an einem späteren Datum verkünden.
Klage bisher erfolglos
In dem Fall hat sich eine Firma, die Nutzungsrechte an den Filmwerken der Reihe um «Agent 007» hat, bislang erfolglos durch die Instanzen geklagt. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte zwar entschieden, dass auch solche Filmfiguren sogenannten Werktitelschutz genießen können. «Miss Moneypenny» aber sei nicht individuell genug dafür. Inzwischen hat Amazon die Rechte - und damit auch den Rechtsstreit - übernommen.
Auf der Gegenseite steht ein Unternehmen, das unter den Bezeichnungen «Moneypenny» und «My Moneypenny» unter anderem Dienstleistungen von persönlichen Assistentinnen anbietet, die Lizenznehmerinnen in einem Franchise-System in Deutschland erbringen.