Konzerte und Festivals

Hohe Preise, viel Risiko: Das sollten Sie beim Ticketkauf beachten

Tickets für Events gehen immer mehr ins Geld. Um so wichtiger zu wissen, was es beim Kauf zu beachten gilt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Abseits der offiziellen Verkaufswege von Karten lässt sich zwar etwas sparen, doch es kann auch dazu kommen, dass sie am Ende ungültig sind. | © Felix Hörhager/dpa

19.12.2024 | 19.12.2024, 16:00

Konzerttickets, die eine deutliche dreistellige Summe kosten, sind kein Einzelfall mehr. Und auch Eintrittskarten für Sportveranstaltungen oder Festivals können ordentlich ins Geld gehen. Was man beim Kauf beachten sollte, ob der Schwarzmarkt eine gute Idee ist – und was man wissen muss, falls das Event am Ende abgesagt wird.

Warum sind die Preise gerade für Konzerte so deutlich gestiegen?

Wer in diesem Sommer die Sängerin Adele live in München sehen wollte, musste in der Regel um die 300 Euro zahlen. Tickets für Madonna oder Coldplay liegen in ähnlichen Größenordnungen und auch für die Konzerte der US-Künstlerin Taylor Swift lagen die Preise im dreistelligen Bereich – auf dem Schwarzmarkt wurde dann noch eine Null drangehängt. Laut dem Datendienst Statista kostete ein Konzertticket im vergangenen Jahr im globalen Durchschnitt gut 130 US-Dollar, das sind umgerechnet knapp 120 Euro. Im Jahr 2015 seien es noch gut 78 US-Dollar gewesen, rund 70 Euro, allerdings nicht inflationsbereinigt.

Als Ursache werden zum einen gestiegene Kosten ausgemacht, zum Beispiel für Personal, aber auch für Energie und die Mieten für Veranstaltungsorte. Zum anderen sind die Darbietungen komplexer geworden: Aufwendige Licht-, Farb- und Feuereffekte, ständige Kostümwechsel und ausgefeilte Videotechnik brauchen mehr Personal und mehr Vorbereitung, als wenn sich eine Künstlerin mit Gitarre auf die Bühne stellt. Dazu kommt, dass die Veranstalter und mitunter auch die Künstler die Chance der steigenden Preise nutzen, um die eigenen Einnahmen aufzubessern. Für viele Künstler selbst sind Auftritte als Einnahmequelle wichtiger geworden.

Was gilt vor dem Ticketkauf?

Je größer die Summe, um die es geht, desto attraktiver ist der Markt für Kriminelle. Egal, ob es also um ein Konzert geht, oder um eine große Sportveranstaltung wie eine Fußballmeisterschaft oder die Olympischen Spiele – Tickets sollte man nur über die offiziellen Wege beziehen. Abseits dessen lässt sich zwar mitunter etwas sparen, doch es kann auch dazu kommen, dass man am Ende Tickets erstanden hat, die ungültig sind. Denn die Veranstalter tun immer mehr, um den Schwarzmarkt einzudämmen. Daher gilt es, sich vor dem Kauf genau über die Voraussetzungen zu informieren. So waren etwa bei den Olympischen Spielen in diesem Sommer Tickets nur personalisiert und digital verfügbar. Für den Zutritt zu den Sportveranstaltungen brauchte es die entsprechende App. Fast schon legendär ist das Verfahren des Ticketkaufs bei Konzerten von Taylor Swift, das mehrere Stufen umfasst und für das Interessenten zu einer bestimmten Zeit am Computer oder Smartphone sein müssen, um eine Chance auf Karten zu haben. Vor dem Kauf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen, kostet Zeit, kann aber später Geld und Nerven sparen.

Die Stiftung Warentest rät außerdem: Wenn man einen Ticketkauf im Internet plant, kann es sich auszahlen, bereits ein paar Tage vor dem Verkaufsstart ein Konto bei dem entsprechenden Dienstleister anzulegen, den Kaufprozess schon einmal Schritt für Schritt durchzugehen und sich über die möglichen Zahlungswege zu informieren. Dann geht es schneller, wenn es am entscheidenden Tag auf die Zeit ankommt. Der Ticketkauf war erfolgreich? Dann ist es sinnvoll, schon im Vorfeld der Veranstaltung zu klären, wie die Einlassbedingungen sind. Viele Veranstalter untersagen etwa Lebensmittel, bestimmte Gegenstände wie Glasflaschen, erlauben gar keine Taschen oder nur eine bestimmte Größe. Sich daran zu halten, erspart Ärger und Zeitverlust beim Einlass.

Was mache ich mit meinem Ticket, wenn ich krank werde?

Die Stiftung Warentest erklärt: Sind die Tickets nicht personalisiert, also an einen Namen gebunden, dann dürfen Eintrittskarten grundsätzlich weiterverkauft werden – auch wenn der Veranstalter das in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbiete. Komplizierter wird es, wenn das Ticket personalisiert wird. Das wird bei Veranstaltern immer beliebter, um den gewerbsmäßigen Weiterverkauf einzudämmen. Wer das Ticket trotz Personalisierung eigenmächtig weitergibt, riskiert, dass die kaufende oder beschenkte Person nicht durch den Einlass kommt. In diesem Fall sollte man bei dem Veranstalter nachfragen, ob eine Umschreibung möglich ist.

Was, wenn die Veranstaltung abgesagt oder verschoben wird?

Erste Adresse ist hier meist die Vorverkaufsstelle. Über diese wickeln die Veranstalter Rückerstattungsansprüche in der Regel ab. Komplizierter kann es werden, wenn der Veranstalter sich quer stellt, weil Rechtsauffassungen, etwa was den Umfang von Erstattungsansprüchen betrifft, auseinandergehen. Die Verbraucherzentralen raten Folgendes: Fällt etwa ein Konzert aus, bestehe Anspruch auf die volle Rückerstattung, egal, ob der Veranstalter den Ausfall verschuldet hat oder nicht. Das gelte auch, wenn eine Veranstaltung verschoben wird.

Mitunter schreiben Veranstalter in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, dass es eine komplette Rückerstattung nur bei einer Absage und nicht bei einer Verschiebung gibt. Solche Klauseln halten die Verbraucherzentralen für unwirksam. Wird etwa ein Festival nach dem Start abgebrochen, gibt es den Verbraucherschützern zufolge zumindest einen Anspruch auf eine anteilige Rückzahlung. Hier müsse auch berücksichtigt werden, ob durch den Abbruch ein Hauptact weggefallen ist oder ein eher unbekannter Künstler.

Veranstalter insolvent: Was passiert jetzt mit dem Ticket?

Am besten ist: Schon vor einem Ticketkauf checken, ob ein Veranstalter vor einer Insolvenz steht oder diese gar schon angemeldet hat. In solchen Fällen raten Verbraucherschützer von einem Kauf ab. Aber was ist, wenn die Karten schon weit im Voraus gekauft waren, die Insolvenz dazwischen kommt und das Event ausfällt? Hier haben Verbraucher eher schlechte Karten. Ist die Veranstaltung ausgefallen, ist der Insolvenzverwalter die Adresse, um Erstattungsansprüche anzumelden. Da hier Fristen laufen, muss das bald nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens passieren, meist innerhalb einiger Wochen. Ob und wie viel Geld es gibt, hängt von der Insolvenzmasse und der Summe der anerkannten Forderungen ab. Im schlimmsten Fall gehen Gläubiger leer aus.

Was kann man tun, wenn der Veranstalter nicht zahlen will?

Es passiert immer mal wieder: Eine Veranstaltung wird abgesagt – und den betroffenen Kunden eine Erstattung ihres Eintritts verweigert. Gerade bei Festivals kam das bereits vor und anders als bei Konzerten ist hier ein Nachholen noch einmal schwieriger. So weisen die Verbraucherzentralen auf einen Fall aus dem vergangenen Jahr hin: Beim Wacken Open Air in Schleswig-Holstein wurde wegen vom Regen durchweichter Ackerböden schon vor dem Festivalstart ein Anreisestopp ausgesprochen.

Wer gar nicht erst auf das Gelände kam, hat laut den Verbraucherschützern Anspruch auf Erstattung des vollen Ticketpreises. Stellt sich ein Anbieter quer, können Betroffene das unter www.verbraucherzentrale.de/beschwerde an die Verbraucherzentralen melden. Wer nicht gleich in ein gerichtliches Verfahren einsteigen will, kann auch die Universalschlichtungsstelle des Bundes (www.universalschlichtungsstelle.de) einschalten.