Steuern

Gericht hält höhere Grundsteuer für Gewerbe für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen berät über einen Rechtsstreit um die Grundsteuer (Archivbild). | © Wolf von Dewitz/dpa

04.12.2025 | 04.12.2025, 11:17

Höhere Grundsteuer-Hebesätze für Gewerbetreibende in Nordrhein-Westfalen sind nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen möglicherweise rechtswidrig. Das sagte der Vorsitzende Richter der fünften Kammer des Gerichts, Andreas Pesch, als «Einschätzung zur Rechtslage» zu Beginn einer Verhandlung. Dies ist noch keine Entscheidung des Gerichts.

Vier Gewerbebetriebe aus Essen, Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen hatten gegen ihre Grundsteuerbescheide geklagt. Sie fühlen sich gegenüber Eigentümern von Wohngrundstücken in den Städten benachteiligt, da für diese deutliche niedrigere Hebesätze verlangt werden. Für die erheblichen Unterschiede bei den Hebesätzen gebe es keinen sachlichen Grund, sagte der Richter.

Zwar sei es gerechtfertigt, die Hebesätze für Wohngrundstücke niedrig zu halten, um das Wohnen bezahlbar zu machen. Die damit verbundenen Einnahmeausfälle dürften aber nicht einer einzigen Gruppe - in diesem Fall den Eigentümern von Gewerbegrundstücken - aufgebürdet werden.

Differenzierte Hebesätze hatte die NRW-Landesregierung im Sommer im Rahmen der bundesweiten Grundsteuerreform für das Land ermöglicht. Dagegen war die Wirtschaft Sturm gelaufen. Sie sieht drohende Standortnachteile. Zahlreiche weitere Klagen zu dem Thema liegen bei den Gerichten.