Streit um faire Bezahlung

Gutachten: Beamtenbesoldung in NRW verfassungswidrig

Die neue Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen unterstellt ein Partnereinkommen - wo keines ist, kann eine gerechte Bezahlung erst auf Antrag durchgesetzt werden. (Symbolbild) | © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

09.12.2024 | 09.12.2024, 15:58

Die kürzlich geänderte Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen ist laut einem Gutachten für den Beamtenbund verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio nach Prüfung des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge. Der Düsseldorfer Landtag hatte die Novelle im Oktober verabschiedet.

Neue Bezugsgröße für die Besoldungsbemessung ist seitdem die Mehrverdiener-Familie, wie der Landesvorsitzende des DBB Beamtenbund und Tarifunion, Roland Staude, in Düsseldorf erläuterte. Konkret werde nun ein fiktives Partnereinkommen in Höhe mindestens eines Minijob-Jahresgehalts zugrunde gelegt. Derzeit liege dies bei monatlich 538 Euro.

Die Landesregierung hatte in ihrer Gesetzesbegründung argumentiert, das fiktive Partnereinkommen sei heutzutage lebensnäher als das Modell der Alleinverdiener-Familie. Bezieht der Partner des Beamten kein oder nur ein geringeres Einkommen, kann der betroffene Staatsdiener jährlich einen Ergänzungszuschlag als Ausgleich beantragen.

Di Fabio hält das Gesetz insgesamt für verfassungswidrig. Die Berücksichtigung eines Partnereinkommens in der Besoldungsbemessung stehe nicht in Einklang mit dem Artikel 33 des Grundgesetzes, der das Berufsbeamtentum definiert.

Verfassungswidrig sei es darüber hinaus, eine Beamtenbesoldung, die das Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung wahrt, von einem Antragserfordernis abhängig zu machen. «Der Dienstherr ist zur Besoldung von Amts wegen verpflichtet», unterstrich der DBB. Der Anspruch auf amtsangemessene Alimentation entstehe aus dem gesetzlich definierten Statusverhältnis.

«Dem Land drohen zahlreiche Klagen seiner Bediensteten», sagte Staude. Er empfahl der Landesregierung, jetzt schon eine spezielle Risikorücklage in den Haushalt einzustellen.

Die SPD-Opposition forderte, die umstrittene Regelung nun auszusetzen. Trotz aller Warnungen von Gewerkschaftern und Opposition hätten CDU und Grüne ein fragwürdige, willkürliche Neuregelung verabschiedet, kritisierte der SPD-Landtagsabgeordnete Stefan Zimkeit. Das Vertrauen der Landesbeschäftigten in die Regierung sei dadurch erheblich beschädigt worden. Auch FDP-Vizefraktionschef Ralf Witzel forderte von der Landesregierung «eine Neubewertung und Kehrtwende im Umgang mit den Landesbediensteten».