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Geflügelpest im Kreis Gütersloh: Ab Freitag gilt kreisweite Aufstallpflicht

Auf einem Hof im Kreis Gütersloh ist die Geflügelpest ausgebrochen – mit gravierenden Folgen. Ab Freitag gelten verschärfte Regeln. Kontakt zu Wildvögeln soll nicht möglich sein.

Mit dem Westerwieher Hof ist nun der dritte Betrieb im Kreis Gütersloh von der Geflügelpest betroffen. | © dpa

20.11.2025 | 20.11.2025, 16:48

Rietberg. Im Kreis Gütersloh ist bei einem weiteren Betrieb die Geflügelpest nachgewiesen worden. Bei dem Nutztierbestand in Rietberg-Westerwiehe mussten laut Angaben des Kreises 7.200 Legehennen, 2.000 Junghennen (19 bis 20 Wochen alt) und 3.000 Hühnerküken (zwei Wochen alt) getötet werden.

Es ist mittlerweile der dritte Nachweis von Geflügelpest bei einem Nutztierbestand in diesem Herbst im Kreis Gütersloh. Vor einer Woche waren zwei Bestände in Verl und Rietberg betroffen. Insgesamt mehr als 7.000 Tiere hatten seinerzeit getötet werden müssen. Der Kreis Gütersloh hat per Allgemeinverfügung die kreisweite Aufstallpflicht angeordnet. Sie tritt am Freitag, 0 Uhr, in Kraft.

Dadurch soll der Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen minimiert werden. Sämtliches Geflügel im Kreisgebiet ist unverzüglich aufzustallen oder durch Überdachung und Schutzzäune so zu sichern, dass ein Kontakt zu Wildvögeln nicht möglich ist, heißt es vom Kreis weiter. Auch Futter und Einstreu sind so abzusichern, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben.

Um den Betrieb in Rietberg ist eine Sperrzone eingerichtet worden

Das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems (FLI), hatte am Mittwochabend den Ausbruch der sehr ansteckenden Geflügelpest bestätigt.

Um den Betrieb in Rietberg ist eine Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone) eingerichtet worden, die sich in großen Teilen mit denen vorheriger Ausbrüche in Verl, Rietberg sowie dem benachbarten Kreis Paderborn überlappt. Der Betrieb liegt innerhalb der bereits bestehenden Schutzzone Rietberg I.

Alle Geflügelhalter – egal wie viele Tiere sie halten – müssen ihre Tierhaltung bei der zuständigen Behörde, der Tierseuchenkasse NRW, melden, falls dies noch nicht erfolgt ist.

Geflügelhalter sollten ihre Bestände sorgfältig beobachten

Der Kreis Gütersloh hat nach einem erneuten Ausbruch der Geflügelpest in Rietberg per Allgemeinverfügung die kreisweite Aufstallpflicht angeordnet. - © Tasja Klusmeyer
Der Kreis Gütersloh hat nach einem erneuten Ausbruch der Geflügelpest in Rietberg per Allgemeinverfügung die kreisweite Aufstallpflicht angeordnet. (© Tasja Klusmeyer)

Dieses gilt nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch für Hobbyhaltungen. Die Größe des Bestandes spielt dabei laut Kreis Gütersloh keine Rolle. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, sei eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich und es bestehe im Ernstfall Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse.

Anträge zur Meldung von Tierbeständen befinden sich auf der Internetseite der Tierseuchenkasse NRW. Das Veterinäramt bittet ausdrücklich alle Geflügelhalter, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten und bei vermehrten Todesfällen die Todesursache durch einen Tierarzt abklären zu lassen.

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Auch der dritte Betrieb, in dem die Geflügelpest ausgebrochen ist, liegt in einer Restriktionszone, in der bereits Auflagen galten, die die Verbreitung des Virus unterbinden soll. Trotz der strengen Auflagen in diesem Gebiet wurde das Virus in den Bestand getragen.