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Kinderpornos per WhatsApp: Das Urteil gegen den 20-Jährigen überrascht

Ein Wertheraner machte sich angeblich zu wenig Gedanken über Bilder und Videos, die er aufs Handy geschickt bekam. Nur zufällig seien sie noch auf dem Rechner.

Der Angeklagte hatte die pornografischen Bilder nicht nur auf seinem Handy. | © CC0 Pixabay

26.08.2021 | 26.08.2021, 19:39

Werther/Halle. Der junge Mann stand nun vor dem Haller Amtsgericht, weil bei einer polizeilichen Durchsuchung im Juli 2020 auf seinen Computer, seinem Handy und seinem Laptop kinderpornografische Filme und Videos gespeichert waren. Die Bilder und Videos zeigten teilweise unbekleidete zehn- bis zwölfjährige Mädchen und Jungen in eindeutigen Posen. Auf 24 Bildern und Videos waren außerdem Jugendliche beim Geschlechtsverkehr zu sehen.

Des Weiteren warf die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann vor, auf der Stadtheider Straße in Bielefeld ohne Führerschein Auto gefahren zu sein. Der Verteidiger gab für den Wertheraner eine Erklärung ab. „Die Fahrt ohne Führerschein gibt er zu", so der Anwalt. Gefahren sei allerdings seine Freundin. Der Angeklagte habe lediglich zwei Runden auf dem Parkplatz gedreht. Die Freundin habe nicht gewusst, dass der 20-Jährige noch keine Fahrerlaubnis hatte.

5.000 Dateien in zwei Monaten

Auch der Besitz der Bilder und Videos werde eingeräumt, so der Anwalt weiter. „Das müssen wir aber weiter ausführen", sagt er. Sein Mandant sei Anfang 2019 Teil einer WhatsApp-Gruppe gewesen, in der im Wesentlichen Witze und lustige Bilder verschickt worden seien. Dass hin und wieder auch Gewaltvideos und Bilder mit pornografischem Inhalt dabei gewesen sind, hätte der junge Mann nicht gemerkt.

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In den zwei Monaten, in denen der Angeklagte in der Gruppe gewesen sei, seien es rund 5.000 Dateien gewesen, die auf dem Handy ankamen. Als der Angeklagte gemerkt habe, was die Gruppenmitglieder posteten, sei er aus der Gruppe ausgetreten. „Er hat auch eine ganze Reihe der Dateien gelöscht", so der Anwalt. Einige habe er offenbar übersehen. Die seien dann im Rahmen der Datensicherung auf das Notebook und als das kaputt war auf den Computer übertragen worden.

„Nicht nur Bilder, da steht richtiges Leid dahinter"

Der Anwalt und auch der Vertreter der Jugendgerichtshilfe erklärten, dass der Wertheraner nicht jemand sei, der solche Neigungen habe. Und es sei auch ein Unterschied, ob man sich die Dateien herunterlade, oder ungefragt geschickt bekomme. Dennoch taten sich Staatsanwaltschaft und Gericht schwer, das Verfahren einzustellen, wie die beiden Herren es vorschlugen.

„Das sind Kinder, die übelst missbraucht werden", machte der Richter deutlich, warum er in solchen Fällen einer Einstellung des Verfahrens kaum zustimme. „Das sind nicht nur Bilder, da steht richtiges Leid dahinter." Geschlechtsverkehr mit Kindern sei das Ekeligste, was ein Richter sich in der Vorbereitung auf Prozesse ansehen müsse.

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Am Ende einigten sich die Juristen im Saal doch auf eine Einstellung des Verfahrens gegen den nicht vorbestraften jungen Mann. Es gab aber saftige Auflagen, die der Wer-theraner erfüllen muss. Der fast nagelneue Computer, das Handy und das Notebook werden eingezogen und verschrottet. Der junge Mann muss 80 Stunden gemeinnützig arbeiten. Obendrein muss er an einem Verkehrserziehungskurs teilnehmen.