Versmold. Wegen Widerstand gegen Polizeibeamte musste sich jetzt ein 30-Jähriger aus Versmold vor dem Haller Amtsgericht verantworten. Der Mann war im Juni des vergangenen Jahres betrunken unterwegs und ihm war zwei Mal der Zugang zu einer Versmolder Gaststätte versagt worden. Als er wieder auftauchte, griff die Polizei ein.
Nach seiner Darstellung wollte er beim ersten Besuch nur Bekannte aus der Lokalität abholen und mit ihnen weiterziehen. Da er bereits ein Hausverbot hatte, wurde ihm der Zugang untersagt. Der nun Angeklagte wartete zunächst vor der nahe gelegenen Versmolder Polizeiwache und nährte sich dann erneut der Gaststätte.
Die zwei eingesetzten Polizistinnen berichteten von einer für sie grenzwertigen körperlichen Auseinandersetzung. Man habe mit dem Mann unter den Augen von einem Dutzend Schaulustigen gerungen, auf dem Platz vor der Gaststätte gelegen und er habe sich intensiv gegen die Festnahme gewehrt. Seine Alkoholbeeinflussung sei beträchtlich gewesen. Plötzlich habe er sein Glasauge ausgebaut und der Beamtin gezeigt.
Versmolder leistet Widerstand gegen die Polizei
Die Staatsanwältin stellte fest, dass der Angeklagte die Beamtinnen nicht verletzen wollte, sondern „nur“ Widerstand gegen seine Festnahme leistete - die strafrechtlich mildere Variante. In seinem Vorstrafenregister gab es mehrere Einträge wegen Fahrens ohne Führerschein. Das kam bei der Urteilsfindung erschwerend hinzu.
120 Tagessätze a 35 Euro hielt die Staatsanwältin für gerecht. Während der Verhandlung entschuldigte sich der Mann bei den Beamtinnen. Er habe ihnen nicht wehtun wollen, er sei so erzogen worden, sich nicht an Frauen zu vergreifen. Dass er anders gehandelt habe, sei seinen Angaben zufolge Schuld des Alkohols.
Lesen Sie auch: Zwangsversteigerung am Amtsgericht Halle
Das Urteil von Richter Jan Intrup lautete dann wie folgt: 120 Tagessätze a 35 Euro. Der Richter mahnte, sich vom Alkohol fernzuhalten. Bei derart vielen Eintragungen in das Vorstrafenregister müsse der Mann künftig mit Haftstrafen rechnen. Der Angeklagte darf seien Strafe in Raten zahlen.