Polizei und Staatsanwaltschaft gehen nicht von Geiselnahme aus

Bei dem Vorfall in der Flüchtlingsunterkunft in Borgholzhausen handelte es sich nach Erkenntnissen der Polizei und der Staatsanwaltschaft Bielefeld nicht um eine Geiselnahme.  | © Andreas Eickhoff

19.01.2018 | 19.01.2018, 14:44

Borgholzhausen (HK/zim). Nach dem Vorfall in der Flüchtlingsunterkunft in Borgholzhausen geht die Polizei nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht von einer Geiselnahme aus. Ein Ehepaar aus Aserbaidschan sollte in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag abgeschoben werden. Das Paar war in der Flüchtlingsunterkunft in Borgholzhausen untergebracht.

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Zunächst hieß es, dass das Paar sowie zwei Töchter und ein Freund der Familie sich gegen die Abschiebung gewehrt hatte und Geiseln genommen hatte. Die 49-jährige Ehefrau hatte einem Polizisten die Dienstwaffe aus dem Holster gezogen, als dieser ihren 53-jährigen Ehemann fesselte, um die Abschiebung durchzusetzen.

Jetzt geben Staatsanwaltschaft und Polizei Bielefeld weitere Details bekannt: Die Ermittlungen und Vernehmung der Zeugen ergaben, dass die Frau damit drohte, sich selbst zu verletzen, wenn die Abschiebung weiter betrieben würde. Sie gab mit der Waffe des Polizisten einen Schuss in die Decke des Flures ab. Danach verletzte sich die Frau mit einem Messer im Oberkörperbereich selbst.

Die Frau wurde in ein Krankenhaus eingeliefert

Die Rettungssanitäter wurden informiert, versorgten die Frau noch vor Ort. Die Frau wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Andere Personen bedrohte die Frau nicht.

Nach jetziger Bewertung lag also keine Geiselnahme vor, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft und Polizei. Es werde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung weiter ermittelt. Das Ehepaar ist inzwischen wieder in die Zuständigkeit des Ausländeramtes des Kreises Gütersloh übergeben worden.