Prozesse

Unklarheit über Zuständigkeit für Facebook-Sammelklage

Der Vorsitzende Richter hat die Verhandlung am Freitag frühzeitig beendet. | © Georg Wendt/dpa

10.10.2025 | 10.10.2025, 17:21

Es bleibt unklar, ob das Hanseatische Oberlandesgericht für eine Sammelklage gegen den Facebook-Konzern Meta zuständig ist. Die erste Verhandlung am Freitagvormittag beendete der Vorsitzende Richter vorzeitig. Eine vorläufige Einschätzung des Richters war: Das Hamburger Gericht sei nicht zuständig. Ein weiterer Verhandlungstermin solle bekanntgegeben werden.

Hintergrund der Klage gegen die internationale Facebook-Muttergesellschaft Meta in Irland ist eine Datenpanne 2018 und 2019 bei Facebook. Abgegriffene Daten von mehr als 530 Millionen Nutzern aus mehr als 100 Ländern wurden anschließend 2021 im Darknet verbreitet.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband wirft Meta Verstöße gegen das Datenschutzrecht vor. Mit einer Musterfeststellungsklage - hierbei klagte ein Verbraucherverband für Betroffene - will die Verbraucherzentrale erreichen, dass die Geschädigten einfacher als bislang Schadenersatz von Meta einfordern können.

Richter nennt Vertagung «unglücklich»

Der Referent der Verbraucherzentrale, Henning Fischer, spricht anlässlich der Klage von juristischem Neuland. - © Georg Wendt/dpa
Der Referent der Verbraucherzentrale, Henning Fischer, spricht anlässlich der Klage von juristischem Neuland. (© Georg Wendt/dpa)

Der Grund der kurzen Verhandlung war, dass die Anwälte der Verbraucherzentrale kurzfristig neue Anträge ankündigten. Diese seien von der Klageschrift abgewichen, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Vertagung sei «unglücklich» gegenüber den Meta-Anwälten und dem Gericht, sagte der Richter. Niemand habe sich vernünftig vorbereiten können.

Hintergrund des Verfahrens ist eine Datenpanne bei Facebook, zu der es 2018 und 2019 kam. (Archivbild) - © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Hintergrund des Verfahrens ist eine Datenpanne bei Facebook, zu der es 2018 und 2019 kam. (Archivbild) (© Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Der für Sammelklagen zuständige Referent der Verbraucherzentrale, Henning Fischer, sagte zur Vertagung des Prozesses: «Das ist für uns überraschend.» Weiter sagte Fischer: «Wir betreten mit dieser Klage juristisches Neuland, weil es eine solche Klageart, oder eine solche Klage, bislang noch nicht gegen einen Beklagten im EU-Ausland gab.» Es sei rechtlich offen, welches Gericht zuständig sei. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist es das Oberlandesgericht.

Von Meta lag auf Anfrage vor dem Verfahren keine Stellungnahme vor. Das Technologieunternehmen wird laut Bekanntmachung von der Großkanzlei Freshfields vertreten.