Versicherung klärt auf

Keine Rente mehr ab Oktober? Falschmeldung löst große Aufregung aus

Wegen einer neuen Richtlinie kursieren im Internet wilde Behauptungen über ein Ausbleiben der Rentenzahlungen ab Oktober. Das steckt dahinter.

Die Deutsche Rentenversicherung gab bekannt, dass es sich bei ausbleibenden Rentenzahlungen um Falschbehauptungen handelt. | © Julian Stratenschulte/dpa

23.09.2025 | 23.09.2025, 13:28

Berlin. Laut mehreren Internet-Portalen und Posts in den sozialen Medien sollen angeblich ab Oktober Rentenzahlungen ausbleiben. Grund dafür sei die Einführung einer neuen EU-Richtlinie für Zahlungsdienste. Nun aber meldet sich die Deutsche Rentenversicherung und klärt auf: „Diese Meldung ist eine Falschbehauptung!“

Wie die Deutsche Rentenversicherung in einer Pressemitteilung bekannt gibt, gelte ab Oktober dieses Jahres die EU-Zahlungsrichtlinie Payment Services Directive 3 (PSD3). Dadurch sollen Betrügereien erschwert und parallel die Sicherheit bei Online-Zahlungen gestärkt werden. Die neue Richtlinie besagt, dass Geldinstitute ab Oktober überprüfen müssen, ob eine IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt.

Für Einzelüberweisungen werde die neue Richtlinie verpflichtend eingeführt. Kunden, bei denen es sich um keine Verbraucher handelt, wie Unternehmen oder Behörden, können bei Sammelüberweisungen selbst entscheiden, ob eine IBAN-Namensprüfung vorgenommen werden soll.

Auswirkungen auf die Rentenauszahlung

Rentenempfänger sind von der Prüfung nicht betroffen. Die Deutsche Rentenversicherung habe sich dazu entschieden, bei den Rentenauszahlungen auf die IBAN-Namensprüfung zu verzichten. Somit würden die Rentenauszahlungen auch ab Oktober wie gewohnt überwiesen – auch wenn es kleinere Abweichungen im Namen geben sollte.

Zusätzlich weist die Deutsche Rentenversicherung darauf hin, dass auf nicht-offiziellen Internet-Portalen und in den sozialen Medien teils ungenaue und irreführende Informationen verbreitet werden. Daher rate sie, sich bei Fragen zu Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen an die offiziellen Auskunftsstellen zu wenden oder eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.