Justiz

Bolsonaro wegen Fluchtgefahr «präventiv» festgenommen

Bolsonaros Gesundheit ist laut seinen Verteidigern «stark geschwächt». (Archivbild) | © Luis Nova/AP/dpa

22.11.2025 | 22.11.2025, 15:06

Brasiliens früherer Präsident Jair Bolsonaro ist wegen möglicher Fluchtgefahr «präventiv» festgenommen worden. Es handele sich nicht um die Vollstreckung der vom Obersten Bundesgericht verhängten Strafe wegen versuchten Staatsstreichs, sondern um eine Maßnahme aufgrund eines «konkreten Fluchtrisikos» und einer «Bedrohung der öffentlichen Ordnung», teilte das Oberste Gericht (STF) mit. Richter Alexandre de Moraes verwies auf neue Erkenntnisse der Bundespolizei: Kurz nach Mitternacht (Ortszeit) sei ein Vorfall bei Bolsonaros elektronischer Fußfessel registriert worden, der auf einen Versuch hindeutete, «das Gerät zu beschädigen».

Bolsonaro war im September wegen versuchten Staatsstreichs zu mehr als 27 Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Beobachter waren davon ausgegangen, dass er in der kommenden Woche die Haft antreten könnte.

Hintergrund: Mahnwache und mögliche Flucht

Am Freitag hatte Bolsonaros Sohn, Senator Flávio Bolsonaro, zu einer nächtlichen Mahnwache vor dem Haus seines Vaters aufgerufen. Laut Moraes könnten solche Aktionen «Kontrollmaßnahmen erschweren und eine eventuelle Flucht ermöglichen». So wies der Richter auf die Möglichkeit hin, dass Bolsonaro zu einer der Botschaften in der Nähe seiner Wohnung fliehen könnte.

Bolsonaro wurde gegen 6.00 Uhr (Ortszeit) in Brasília in Gewahrsam genommen und zur Bundespolizeidirektion gebracht, wo er in einem speziellen Raum für frühere Staats- und Amtsträger untergebracht wurde, wie das Nachrichtenportal «G1» berichtete. Der Ex-Präsident stand bereits seit August wegen Verstößen gegen gerichtliche Auflagen unter Hausarrest. Angesichts der bevorstehenden rechtskräftigen Verurteilung hielt das STF Hausarrest trotz elektronischer Überwachung und ständiger polizeilicher Begleitung für «nicht ausreichend».

Bolsonaros Verteidigung hatte am Freitag beantragt, die Strafe im Hausarrest vollziehen zu dürfen und dabei auf gesundheitliche Probleme des 70-Jährigen verwiesen.