Landgericht

Ehefrau nach Trennung mit Schere verletzt: lebenslange Haft

Im Gesicht der Frau werden nach Einschätzung von Ärzten große Narben zurückbleiben. (Archivbild) | © Bernd Thissen/dpa

25.11.2025 | 25.11.2025, 16:30

Das Bochumer Landgericht hat einen 44-jährigen Syrer aus Witten wegen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte demnach im Mai seine schlafende Ehefrau mit einer Schere attackiert und schwer verletzt. Die Frau hatte sich Wochen vor der Tat von dem Mann getrennt.

Schwere innere Verletzungen

Das Opfer erlitt bei der Bluttat erhebliche innere Verletzungen. Außerdem wurde die Frau von der scharfen Klinge der Schere mehrmals im Gesichts- und Halsbereich getroffen, wo nach Einschätzung der Ärzte dauerhaft deutlich sichtbare und große Narben verbleiben werden.

Die Tat wurde von der gemeinsamen achtjährigen Tochter des Paares beobachtet. Das Mädchen lief daraufhin laut schreiend durch die Wohnung und weckte so seine Geschwister und auch Nachbarn auf.

«Staat muss Farbe bekennen»

Der Vorsitzende Richter Volker Talarowski sagte in der Urteilsbegründung: «Wenn so eine schreckliche Tat begangen worden ist, muss der Staat Farbe bekennen. Wir mussten die aus unserer Sicht einzig mögliche Strafe verhängen - und das ist die lebenslange Freiheitsstrafe.»

Dem Angeklagten warf der Kammervorsitzende vor: «Sie wollten ihre Ex-Frau dafür bestrafen, dass sie sie verlassen hat und ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen leben wollte.»

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.