Recht und Gesetz

Obdachloser in Brand gesetzt - Bekannter verurteilt

Ein 33-Jähriger hat gestanden, einen anderen Obdachlosen im Schlaf in Brand gesetzt zu haben. Nun wurde er verurteilt. (Archivbild) | © Thomas Banneyer/dpa

10.11.2025 | 10.11.2025, 15:28

Weil er einen anderen Obdachlosen im Schlaf angezündet und fast umgebracht hat, muss ein 33-Jähriger für sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Bonner Schwurgericht verurteilte den Litauer unter anderem wegen versuchten Mordes. Doch im Gerichtssaal kam es auch zu einer anrührenden Szene.

Der damals ebenfalls obdachlose Angeklagte hatte gestanden, seinen 42-jährigen Kumpel am Abend des 18. Februar 2025 in Brand gesteckt zu haben, als der sich in seinem Schlafsack im Vorraum einer Sparkasse schlafen gelegt hatte.

Sie hätten zuvor noch gemeinsam Flaschen gesammelt, mit dem Geld Getränke gekauft, sie geteilt und auch gemeinsam konsumiert. Zur Tatzeit hatte der 33-Jährige 2,5 Promille Alkohol im Blut.

Kamera zeichnete alles auf

Die Überwachungskamera der Bank hatte die gesamte Tat aufgezeichnet. Darauf war zu sehen, wie der 33-Jährige ein Stück Stoff oder Papier mit einem Feuerzeug angezündet und das brennende Material auf seinen schlafenden Bekannten geworfen hatte. Die Flammen griffen schnell auf die Isomatte des 42-Jährigen über.

«Was ich gemacht habe, ist mir selbst ein Rätsel», hatte er gesagt. Es tue ihm sehr leid, denn der 42-Jährige habe ihm nichts getan.

Obdachloser Straßenmusiker rettete das Opfer

Der Mann wäre nach Überzeugung der Richter «vollständig verbrannt», wenn nicht ein weiterer Obdachloser, der sein Geld als Straßenmusiker verdiente, ihn gerettet hätte. Selbst mit 3,8 Promille Alkohol im Blut hatte der Mann die gefährliche Lage erkannt, den Schlafenden wachgerüttelt und dabei selbst schwere Verbrennungen erlitten. Bei dem Musiker hatte sich das Gericht persönlich für seinen mutigen Einsatz bedankt.

Das 42-jährige Opfer ist seit dem Brandanschlag nach eigenen Angaben «weg von der Straße». Seinem 33-jährigen Kumpel habe er die Tat nicht übelgenommen. Im Gerichtssaal verabschiedete er sich von ihm mit den Worten: «Mach et joot.»