Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geht es ab diesen Mittwoch um mutmaßliche Preisabsprachen zwischen Edelstahlherstellern. Zwei Firmen und deren verantwortlichen Managern wird vorgeworfen, zwischen Ende 2002 und Anfang 2016 mit acht weiteren Edelstahlunternehmen und zwei Branchenverbänden wichtige Preisbestandteile beim Vertrieb von Edelstahl verbotenerweise abgesprochen zu haben. Bei den Unternehmen handelt es sich laut Gericht überwiegend um Hersteller, Weiterverarbeiter sowie Händler. (Aktenzeichen: V-1 OWi OLG 1/24 (GWB))
Der Fall ist schon länger als sogenanntes Edelstahl-Verfahren bekannt. Am Anfang stand eine branchenweite Durchsuchung der Kartellbehörden im November 2015, ausgelöst durch einen Kronzeugenantrag: Eines der beteiligten Unternehmen hatte geplaudert. 2018 und 2021 verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von insgesamt 355 Millionen Euro gegen zehn Edelstahlunternehmen, zwei Branchenverbände und siebzehn verantwortliche Personen. Die Kronzeugen-Firma und ihre Tochterunternehmen mussten kein Bußgeld zahlen.
Geldbußen gegen meiste Verfahrensbeteiligte bereits rechtskräftig
Zwei Unternehmen sowie jeweils ein verantwortlicher Manager legten gegen die Bußgeldbescheide jedoch Einspruch ein, weshalb der Fall jetzt vor Gericht verhandelt wird. Das OLG betonte, dass die Geldbußen gegen die übrigen Edelstahlunternehmen, Branchenverbände und verantwortlich handelnden Personen bereits rechtskräftig sind.
Prozessauftakt ist am Mittwoch. Das Gericht hat zunächst 17 weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt - bis Ende Januar.