Ab Mittwoch gelten verschärfte Sicherheitsregeln im nordrhein-westfälischen Landtag. Dann tritt ein Gesetz in Kraft, mit dem sich das Parlament vor allem vor Verfassungsfeinden schützen will. Dafür darf die Verwaltung künftig unter anderem eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einholen, wenn jemand neu im Landtag zum Beispiel für einen Abgeordneten arbeitet.
Bislang muss in solchen Fällen nur ein einfaches Führungszeugnis vorgelegt werden. Der Landtag kann künftig auch konsequenter reagieren: Sollten sich aus den eingeholten Informationen Hinweise ergeben, kann der Zugang zu den Einrichtungen sowie zur IT-Infrastruktur des Landtags ganz oder teilweise verwehrt werden.
Bundestag verweigert Hausausweise
Erst vor wenigen Tagen hatte es solche Konsequenzen im Bundestag gegeben: Die Verwaltung hatte bei Abgeordneten der AfD-Fraktion drei Anträge auf Hausausweise für Mitarbeiter abgelehnt und bei einem weiteren Mitarbeiter die Zugangsberechtigung zu den IT-Systemen des Bundestages aufgehoben.
Die Bundestagsverwaltung hatte dazu mitgeteilt: «Bei allen abgelehnten Antragstellern erschien es möglich, dass das Betreten der Liegenschaften des Bundestages mit einem Hausausweis zu verfassungsfeindlichen Zwecken missbraucht werden könnte.»
Im nordrhein-westfälischen Landtag wird zudem die Hausordnung verschärft. Bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung durch Mitglieder des Landtags soll künftig ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festgesetzt werden können.