Im Prozess um einen getöteten eifersüchtigen Ehemann hat das Landgericht Münster einen 26-Jährigen aus Greven wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er im Januar 2025 einen 47-Jährigen mit 41 Messerstichen getötet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Auf Antrag ist noch die Überprüfung der Entscheidung durch den Bundesgerichtshof möglich.
In der Tatnacht hatte der später Getötete versucht, die Wohnungstür des 26-Jährigen aufzubrechen, weil er zu Recht vermutete, dass sich dort seine Ehefrau aufhielt. Nach Überzeugung der Vorsitzenden Richterin hatte der 26-Jährige dann die Tür geöffnet und unvermittelt mit einem machetenartigen Messer auf den eifersüchtigen Ehemann eingestochen. Beide Männer sind Polen.
Der Angeklagte nahm das Urteil äußerlich ungerührt hin. Er hatte während des gesamten Prozesses geschwiegen. Der Verteidiger des Angeklagten hatte in seinem Plädoyer einen Freispruch gefordert. Er habe aus Notwehr gehandelt; zu seiner eigenen Sicherheit habe er sich vor den Angriffen des eifersüchtigen Ehemanns schützen müssen.
Der Staatsanwalt hatte neun Jahre Haft gefordert, das Gericht blieb mit seinem Urteil ein Jahr darunter.