Polizei

Polizeibeamter auf Probe unter Drogen - zu Recht entlassen

Ein Polizeikommissar auf Probe, der unter Drogeneinfluss zum Dienst kommt, verstößt gegen das Nüchternheitsgebot und kann entlassen werden, hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden. | © Rolf Vennenbernd/dpa

16.12.2024 | 16.12.2024, 18:15

Der Konsum von Cannabis rechtfertigt die Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe. Mit diesem Beschluss hat das Verwaltungsgericht Aachen den Eilantrag eines Polizeibeamten gegen seine Entlassung abgelehnt.

Die Kreispolizeibehörde Heinsberg hatte ihm vorgeworfen, im Mai 2024 unter dem Einfluss der Droge mit seinem Auto zum abendlichen Dienst angetreten zu sein. Ermittlungen hätten auch ergeben, dass er bereits vor der Teillegalisierung Cannabis konsumiert und damit gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen habe.

Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entlassungsverfügung als rechtmäßig. «Es ist allen Bediensteten und Beschäftigten der Polizei untersagt, unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln den Dienst anzutreten», erklärte das Gericht in einer Mitteilung. Gegen dieses Nüchternheitsgebot habe der Polizeikommissar verstoßen und zudem Bußgeldvorschriften des Straßenverkehrsgesetzes verletzt.

Sein Verhalten sei mit dem Berufsbild eines Polizeikommissars nicht vereinbar «und begründet durchgreifende Zweifel an seiner charakterlichen Eignung», so das Gericht. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.