Medizinische Versorgung

Laumann gewährt Übergangsfristen für die Krankenhausreform

«Gelegenheitsversorger» mit teils bloß einstelligen jährlichen Fallzahlen will Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann künftig nicht mehr in der Krankenhauslandschaft haben. (Archivbild) | © Michael Kappeler/dpa

31.10.2024 | 31.10.2024, 13:09

Die Kliniken in Nordrhein-Westfalen bekommen mehr Zeit, die geplante Krankenhausreform umzusetzen. Zwar sollen alle, wie bereits angekündigt, bis zum Jahresende ihre Feststellungsbescheide erhalten. In Kraft treten werden diese aber grundsätzlich erst zum 1. April 2025, wie das Düsseldorfer Gesundheitsministerium mitteilte.

Darüber hinaus werde dem Landesausschuss für Krankenhausplanung vorgeschlagen, für bestimmte Leistungsgruppen sogar eine Übergangsfrist bis Jahresende 2025 vorzusehen. Zuvor hatte der WDR über den Aufschub berichtet.

«Wir müssen den Krankenhäusern in unserem Land schon einen angemessenen Zeitraum geben, damit sie die nötigen Veränderungen umsetzen können, nachdem sie den Feststellungsbescheid erhalten haben», erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). «Dass das nicht von heute auf morgen geht, ist doch klar.»

Viel hilft viel wird künftig nicht mehr die Maxime für das Leistungsangebot nordrhein-westfälischer Krankenhäuser sein. (Symbolbild) - © Marijan Murat/dpa
Viel hilft viel wird künftig nicht mehr die Maxime für das Leistungsangebot nordrhein-westfälischer Krankenhäuser sein. (Symbolbild) (© Marijan Murat/dpa)

Die Übergangsfristen seien vorgesehen, damit sich die Krankenhäuser auf die wohl größte Strukturreform im Gesundheitswesen seit Jahrzehnten optimal vorbereiten könnten und dabei die Versorgungsqualität gewährleistet bliebe. «Gleichzeitig bleibt es dabei, dass jedes Krankenhaus bis Ende des Jahres weiß, welche Leistungen es in Zukunft anbieten kann», unterstrich Laumann. Von Krankenhäusern, Gewerkschaften und den Oppositionsfraktionen gab es teils Zustimmung, teils Kritik für die Ankündigung.

Die Bettenzahl hat ausgedient als Berechnungsgröße für die Krankenhausfinanzierung - Expertise wird die neue Währung. (Symbolbild) - © Rolf Vennenbernd/dpa
Die Bettenzahl hat ausgedient als Berechnungsgröße für die Krankenhausfinanzierung - Expertise wird die neue Währung. (Symbolbild) (© Rolf Vennenbernd/dpa)

Der neue Krankenhausplan orientiert sich nicht mehr an der Bettenzahl, sondern am tatsächlichen Bedarf und klaren Qualitätsvorgaben. Regionale Besonderheiten sollen dabei berücksichtigt, Doppelstrukturen aber abgeschafft werden.