
Mit dem 1. August startet ein neuer Monat im Jahr 2025 und es gibt einige Änderungen, die jetzt in Kraft treten. Das Wichtigste im Überblick:
Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt erneut
Immer mehr Deutsche investieren in ein Balkonkraftwerk, während die Zahl neuer Fotovoltaikanlagen nur noch schleppend steigt. Ein Grund könnte die Entwicklung der Einspeisevergütung sein, also der finanziellen Entlohnung für den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Denn diese wird gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) alle sechs Monate reduziert. Die nächste planmäßige Kürzung tritt am 1. August 2025 in Kraft. Für neue Anlagen bis 10 kW sinkt die Vergütung bei Überschusseinspeisung von 7,94 Cent auf 7,87 Cent pro kWh.

Bestehende Anlagen sind von der Entwicklung allerdings nicht betroffen: Sie erhalten weiterhin die bei Inbetriebnahme festgeschriebene Vergütung für 20 Jahre. Anlagen bis 40 kW erhalten ab August 6,81 Cent statt 6,88 Cent pro eingespeister Kilowattstunde, bei größeren Anlagen bis 100 kW reduziert sich die Vergütung von 5,62 Cent auf 5,56 Cent. Die halbjährliche Senkung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgeschrieben.
Nicht relevant sind die Vergütungen für all jene, die ihren Strom lediglich für den Eigenbedarf produzieren.
Digitale Passbilder werden Pflicht
Ab dem 1. August 2025 können Personalausweise und Reisepässe nur noch und ausschließlich mit einem digitalen Passbild beantragt werden. Denn am 31. Juli 2025 endet die Übergangsfrist für die Umstellung. Analoge Passfotos gehören dann endgültig der Vergangenheit an, weil Passbilder nur noch digital eingereicht werden können.

Das soll für mehr Sicherheit sorgen, denn die Neuerung soll beispielsweise sogenanntes Morphing verhindern. So wird eine Betrugsmasche genannt, bei der Fotos von mehreren Personen zu einem Bild verschmolzen werden, um Missbrauch leichter möglich zu machen. In Zukunft können Bürgerinnen und Bürger ihre Fotos direkt in der Behörde, bei zertifizierten Fotostudios oder Drogerieketten erstellen und verschlüsselt übertragen lassen.
Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass das für Bürgerinnen und Bürger mit mehr Wartezeiten verbunden ist, da noch nicht alle Behörden vollständig mit den neuen Fototerminals ausgestattet sind. Die Kosten für die digitale Erstellung variieren je nach Anbieter, liegen aber meist zwischen 10 und 15 Euro.
Müllregeln vereinfachen Batterieentsorgung
Jeder kennt ihn: Den Sammelbehälter für benutzte Batterien, der separat vom restlichen Müll entsorgt werden muss. Ab dem 18. August soll eine neue Batterieverordnung der EU bisherige Entsorgungsprobleme aus der Welt schaffen.
Denn dann können alle Bürgerinnen und Bürger ihre verbrauchten Batterien kostenlos an kommunalen Wertstoffhöfen abgeben – das gilt für alle Batterien von der kleinen Knopfzelle bis zu schweren Batterien des E-Bikes.
Außerdem müssen neue Batterien ein verpflichtendes Qualitätssiegel tragen und auch QR-Codes sollen auf Batterien zur Pflicht werden. Ein Scan mit dem Smartphone verrät dann wichtige Informationen über Umweltschädlichkeit, Rohstoffe und Recyclingfähigkeit. Bei E-Auto-Batterien gibt es sogar Live-Daten zur Restkapazität.
Neue Regelungen für Smartphones, Tablets und Co.

Ab dem 1. August 2025 dürfen vernetzte Geräte in der EU nur noch verkauft werden, wenn sie neue Sicherheitsanforderungen erfüllen. Als vernetzte Geräte gelten jene, die WLAN-, Bluetooth- oder Mobilfunk-fähig sind, also Smartphones und Tablets, Smartwatches, Kopfhörer, smarte Haushaltsgeräte und auch vernetzte Drucker. Hersteller und Händler sind dann verpflichtet, wirksame Schutzmaßnahmen gegen Hackerangriffe und Datenmissbrauch zu gewährleisten.
Künftig dürfen Geräte nur dann mit dem CE-Kennzeichen in den Handel, wenn sie nachweislich vor Datenmissbrauch, Betrug und unbefugtem Zugriff geschützt sind. Das bedeutet unter anderem: Sichere Passwörter, verschlüsselte Verbindungen und ein zuverlässiger Update-Mechanismus müssen vorhanden sein. Die Vorgaben basieren auf der überarbeiteten EU-Funkanlagenrichtlinie „Radio Equipment Directive“ (RED).
Mehr Transparenz bei Chat GPT und Google Gemini

Ab dem 2. August 2025 müssen große KI-Modelle wie Chat GPT oder Google Gemini eine neue Transparenzpflicht erfüllen. Hintergrund ist der sogenannte „EU Artificial Intelligence Act“. Der verpflichtet Anbieter dazu, offenzulegen, wie ihre Systeme funktionieren und mit welchen Daten sie trainiert wurden.
KI-generierte Inhalte müssen künftig gekennzeichnet werden, ebenso wie sogenannte Deep-Fakes, also manipulierte Inhalte, die mithilfe von KI-Einsatz täuschend echt wirken. Die Regelungen sehen erstmals Bußgeldtatbestände von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes vor.
Zunächst gilt jedoch eine Übergangsfrist.