Drogenschmuggel

Fund an der A2 in Gütersloh: Zoll macht Entdeckung auf einem Rastplatz

Dank Hündin „Lieschen Müller“ stoßen die Ermittler in einem Minibus auf kiloweise Drogen. Das hat jetzt für einen 28-Jährigen Konsequenzen.

Zoll-Ermittler stießen an der A2 in Gütersloh auf kiloweise Drogen. | © Julian Stratenschulte/dpa

08.06.2025 | 08.06.2025, 12:01

Gütersloh. Ermittler des Bielefelder Zolls haben bei einer Kontrolle an der A2-Raststätte Gütersloh Süd kürzlich zwei Kilogramm Ecstasy-Tabletten in einem Minibus entdeckt. Der Fall ereignete sich bereits am 23. Mai, aus „ermittlungstaktischen Gründen“ könne er aber erst jetzt öffentlich gemacht werden, heißt es in einer Mitteilung.

Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Anröchte hatten den Kleintransporter mit polnischem Kennzeichen zunächst für eine Kontrolle auf die Raststätte gelotst. Neben dem Fahrer befanden sich acht weitere Personen in dem Fahrzeug, heißt es von den Ermittlern. Der Fahrer gab an, die Fahrgäste an verschiedenen Orten abgeholt zu haben und nun mit ihnen auf dem Weg nach Polen zu sein.

Das Reisegepäck wurde daraufhin ausgeladen und von der Zollhündin „Lieschen Müller“ untersucht. Die Hündin zeigte durch ihr Verhalten an einem grünen Hartschalenkoffer den Geruch von Betäubungsmitteln an.

Strafverfahren gegen einen 28-Jährigen eingeleitet

Unter mehreren Schichten Textilien verdeckt fanden die Beamten einen schwarzen Zip-Aluminiumbeutel, der wiederum einen Plastikbeutel mit orangefarbenen Tabletten enthielt. Ein Schnelltest bestätigte die Vermutung, dass es sich um Ecstasy handelte. Mithilfe von ebenfalls im Koffer enthaltenen Dokumenten konnte das Gepäckstück eindeutig einem 28-jährigen Mitfahrer zugeordnet werden.

Der Zoll stellte die Betäubungsmittel sicher und leitete gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit dem Betäubungsmittelgesetz ein.

Da der 28-Jährige seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat und somit keine Fluchtgefahr besteht, entschied die Bielefelder Staatsanwaltschaft, von einer Inhaftierung abzusehen. Die Weiterfahrt trat der Minibus jedoch ohne ihn an.