Spenge/Espelkamp/Bielefeld. Am Landgericht Bielefeld ist ein 19-jähriger Espelkamper wegen der Messer-Attacke auf seinen einstigen Freund schuldig gesprochen worden. Er hatte Anfang des Jahres 21 Mal auf den neuen Freund seiner Ex-Partnerin eingestochen. Das Wichtigste zum Fall Der Täter war zum Tatzeitpunkt 18 Jahre und wird nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Zuvor hatte es ein Gutachten zu seinem Alter gegeben, weil er als Geflüchteter aus dem Iran nach Deutschland gekommen war. Bereits am ersten Prozesstag gestand der Espelkamper die Tat. Sein Opfer hat dauerhaft das Augenlicht auf dem rechten Auge verloren. Mehrere Zeugen hatten den Täter stark belastet. Laut ihnen soll er die Tat im Vorfeld angekündigt haben. Ein Psychiater hatte den Täter für voll schuldfähig befunden. Die Verteidigung bestritt, dass der Täter aus einem verletzten Ehrgefühl gehandelt habe. Zugetragen hat sich die Tat in der Nacht zum 7. Januar. Das Opfer war damals 19 Jahre alt. Im Dezember war die Beziehung des Täters mit seiner Partnerin nach drei Jahren zu Ende gegangen. Zufällig traf er am Tag der Tat seine Ex-Freundin zusammen mit dem 19-jährigen Opfer in Bielefeld an. Daraufhin fuhr der Espelkamper mit seinem Bruder zum Haus der Ex. Schon dort wurde die Polizei eingeschaltet. Jugendstrafe von sechs Jahren Am Herforder Bahnhof kaufte sich der Täter dann ein Messer. Im Bus auf dem Weg dorthin soll er laut einer Zeugin gefragt haben, wo er ein Messer erwerben könne – er wolle jemanden umbringen. Später am Abend trafen sich Täter und Opfer in der Nähe vor dessen Familienhaus in Spenge. Der Täter stach auf Oberkörper, Bauch und Kopf ein. Nur durch das Eingreifen des Vaters des Opfers ließ der Espelkamper von seiner Attacke ab. Rechtsanwalt Giesecke hielt am Dienstagvormittag, 24. September, sein Plädoyer. Er betonte, dass sein Mandant freiwillig von der Messer-Attacke zurückgetreten sei und daher wegen schwerer Körperverletzung verurteilt werden sollte. Anschließend ergriff sein Mandant das letzte Wort: „Es tut mir wirklich leid, was passiert ist. Ich wollte den Konflikt nicht mit Gewalt lösen.“ Daraufhin zog sich das Gericht zur Beratung zurück. Nun das Urteil nach insgesamt fünf Verhandlungstagen vor dem Bielefelder Schwurgericht: Der Angeklagte wird wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die Vorsitzende Richterin führte in ihrer Urteilsbegründung aus: „Es entspricht den Grundsätzen des deutschen Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben, dazu gehört auch die freie Partnerwahl. Daher konnte die Tat auch nur zu einer Haftstrafe führen.“