Lärm am HimmelVier Tage hintereinander: Kampfflugzeuge donnern abends über Gütersloh

Mehrere Tage waren jeden Abend Kampflugzeuge über Gütersloh zu hören – fast immer zur gleichen Zeit. Das Luftfahrtamt der Bundeswehr erklärt, was dahintersteckt.

Lena Vanessa Niewald

Von Montag bis Donnerstag waren jeden Abend zwischen 19.20 und 21 Uhr Kampfjets der Bundeswehr über Gütersloh zu hören. - © Symbolfoto/picture alliance
Von Montag bis Donnerstag waren jeden Abend zwischen 19.20 und 21 Uhr Kampfjets der Bundeswehr über Gütersloh zu hören. © Symbolfoto/picture alliance

Kreis Gütersloh. Lärm am Gütersloher Himmel: Vier Tage hinternander sind in dieser Woche Kampfflugzeuge über Gütersloh und über die Region hinweggedonnert. Laut Luftfahrtamt der Bundeswehr handelte es sich dabei um Kampfflugzeuge vom Typ Tornado des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33, die aus einem bestimmten Grund unterwegs waren.

Die Jets haben innerhalb des Trainingsgebiets Cloppenburg/Paderborn Formationsflüge bei Nacht durchgeführt haben. Die Flugzeuge sollen in Höhen zischen 1.060 bis 3.200 Meter über dem Meeresspiegel unterwegs gewesen sein.

„Nach den uns vorliegenden Daten erfolgten die Einsätze unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen", heißt es von einer Sprecherin des Luftfahrtamtes auf Nachfrage. Täglich waren zwischen zwei und vier Jets gleichzeitig unterwegs.

Wo dürfen Kampfflugzeuge fliegen?

Grundsätzlich ist der militärischer Flugbetrieb laut Luftfahrtamt überall in Deutschland zulässig und nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden. Der Grund: Die Flugbewegungen sollen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik verteilt werden. Die Sprecherin betont in dem Zusammenhang allerdings, dass „selbstverständlich versucht werde", bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen.

Allerdings seien die Kampfflugzeuge durchschnittlich mit etwa 800 km/h unterwegs und würden pro Minute ungefähr 13 Kilometer zurücklegen. Da Deutschland insgesamt so dicht besiedelt ist, gebe es keine ausreichend dimensionierten, unbewohnten Gebiete, über denen der militärische Flugbetrieb ohne jegliche Lärmbelastung für die Bevölkerung durchgeführt werden könnte.

„Um die Ausbildungsflüge zur Nachtzeit auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren, werden diese Einsätze hauptsächlich in den Herbst- und Wintermonaten absolviert", erläutert die Sprecherin weiter. Dadurch, dass in dieser Jahreszeit deutlich früher dunkel werde, könnten auch die entsprechenden Nachtflüge früher durchgeführt und beendet werden. In den Sommermonaten ginge das erst weit nach 22 Uhr.

Wie oft dürfen Kampfflugzeuge fliegen?

Die Planungen für die Übungsflüge oder sonstigen Flugbewegungen liegen generell bei den fliegenden Verbänden. Hierbei spielen laut Luftfahrtamt der Bundeswehr zahlreiche Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel aktuelle Witterungsverhältnisse oder die jeweilige Verfügbarkeit von Personal und Material. Eine belastbare Aussage über die Häufigkeit solcher Einsätze könne man deshalb nicht geben, heißt es auf Nachfrage weiter.

Warum sind die Flüge notwendig?

Die Erfüllung der Aufgaben der Luftstreitkräfte erfordert eine fundierte fliegerische Ausbildung und kontinuierliches Üben. „Daher ist mit Blick auf den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und unter den gegebenen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen ein Verzicht nicht möglich", betont die Luftfahrtamt-Sprechern.

Zwar würden mittlerweile bereits bei einem Großteil der fliegerischen Ausbildung ressourcen- und umweltschonend Simulatoren eingesetzt – die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld bleibe aber dennoch unumgänglich.

So soll die Vorbereitung auf die Landes- und Bündnisverteidigung sowie auf internationale Einsätze zur Krisenbewältigung sichergestellt werden. Für eine Lizenzverlängerung muss ein Pilot 70 Stunden bzw. 50 Stunden pro Jahr geflogen sein – abhängig von der Ausgabeberechtigung.

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